"Verschuldensunabhänige Haftung wird erlassen"
Hallo, liebe Forumteilnehmer,

ich bin im Begriff, einen Wohnraummietvertrag abzuschließen. Dort findet sich allerdings folgende Klausel:

"Die verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters für anfängliche Sachmängel wird ausgeschlossen".

Kann ich trotzdem guten Gewissens den Vertrag unterzeichnen?

Dank + Gruß
Hi,

nicht unterschreiben,
Verstößt gegen §305c BGB




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