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"Verschuldensunabhänige Haftung wird erlassen"
(50 Wörter in diesem Text) (234 mal gelesen)
Hallo, liebe Forumteilnehmer,
ich bin im Begriff, einen Wohnraummietvertrag abzuschließen. Dort findet sich allerdings folgende Klausel:
"Die verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters für anfängliche Sachmängel wird ausgeschlossen".
Kann ich trotzdem guten Gewissens den Vertrag unterzeichnen?
Dank + Gruß Hi,
nicht unterschreiben,
Verstößt gegen §305c BGB |
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