Hallo, liebe Forumteilnehmer,
ich bin im Begriff, einen Wohnraummietvertrag abzuschließen. Dort findet sich allerdings folgende Klausel:
"Die verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters für anfängliche Sachmängel wird ausgeschlossen".
Kann ich trotzdem guten Gewissens den Vertrag unterzeichnen?
Dank + Gruß
Hi,
nicht unterschreiben,
Verstößt gegen §305c BGB