Hallo,
meine Frage ist: Ich werde zum 15.2.04 eine Eigentumswohnung beziehen, ist der Erwerb und die Nutzung eines Eigentums Grund für eine fristlose Kündigung in meiner bisherigen Mietwohnung ?
Gruss
JH
Sorry 15.2.05 sollte es natürlich heißen ;-)
Nein *lach*, leider nicht!
Sie sind an die Vertraglichen Kündigungsfristen gebunden!