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Fristlose Kündigung bei Eigentumserwerb
(53 Wörter in diesem Text) (193 mal gelesen)
Hallo,
meine Frage ist: Ich werde zum 15.2.04 eine Eigentumswohnung beziehen, ist der Erwerb und die Nutzung eines Eigentums Grund für eine fristlose Kündigung in meiner bisherigen Mietwohnung ?
Gruss
JH Sorry 15.2.05 sollte es natürlich heißen ;-) Nein *lach*, leider nicht!
Sie sind an die Vertraglichen Kündigungsfristen gebunden! |
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