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SUCHMASCHINE:

Fristlose Kündigung bei Eigentumserwerb

(53 Wörter in diesem Text)
(193 mal gelesen)   Druckbare Version




Hallo,

meine Frage ist: Ich werde zum 15.2.04 eine Eigentumswohnung beziehen, ist der Erwerb und die Nutzung eines Eigentums Grund für eine fristlose Kündigung in meiner bisherigen Mietwohnung ?


Gruss
JH
Sorry 15.2.05 sollte es natürlich heißen ;-)
Nein *lach*, leider nicht!
Sie sind an die Vertraglichen Kündigungsfristen gebunden!
  

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