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SUCHMASCHINE:

Ein Raum wegen Wasserschaden nicht nutzbar: Mietminderung?

(234 Wörter in diesem Text)
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Wir sind zum 1.1. in eine große Altbauwohnung gezogen, die im Mietvertrag mit 200m ² angegeben ist (4 Räume, Wintergarten, Küche, zwei Bäder und Flur). In der Decke von einem Raum (der kleinste mit ca. 10m²) ist ein Wasserschaden und somit ist dieser für ca. 8 Wochen unbewohnbar. Nun haben wir die Handwerker im Haus und fragen uns wie viel Mietminderung wir fordern können? Uns schwebt vor aufgrund der Quadratmeter der vier Wohnräume(ca. 95m²) prozentual die Miete zu kürzen. Also den Flur, Küche, etc. nicht zu berücksichtigen, schließlich können wir unser Bett ja nicht in den Flur oder in die Küche stellen.

Wie sieht es mit dem Aufwand und Stress aus, die Handwerker im Haus zu haben. Wir müssen sie ja schließlich rein lassen, Lärm, Dreck, etc.)? Gibt es vielleicht Erfahrungswerte oder Gerichtsurteile hierzu?[/b]
Als Mietminderungen werden anerkannt:

· 5 % der monatlichen Nettomiete für das Knallen der Heizung, das insbesondere nachts sehr störend ist und somit einen erheblichen Mangel darstellt.

· 16 % des Mietzins auf Grund des Schimmelbefalls. Dieser Minderungssatz ergibt sich, da der Flächenanteil des Schlafzimmers an der Wohnfläche im vorliegenden Fall bei 1/3 liegt und eine Nutzungseinschränkung von 50 % anerkannt wird. Somit ergibt sich also eine zulässige Minderung von 1/6, was 16 % entspricht.

Ich weiß jetzt nur nicht ob das von bundesland zu bundesland evtl. unterschiedlich ist
:?:
gruß
cindy[color=darkblue:1a519dd648][/color:1a519dd648]
  

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