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SUCHMASCHINE:

Eigentümer nützt kleine Ferienwohnung mit im Haus!

(247 Wörter in diesem Text)
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Hallo,
vielleicht kann mir jemand helfen. Habe Fragen über Fragen.

Wir wohnen ( 5 Personen) in einem großen Haus. In diesem Haus hat der Eigentümer noch eine kleine Ferienwohnung für sich mit eingebaut. ( 4 Personen )

Diese Wohnung hat keine eigenen Zähler für Wasser, Strom und Heizung.

Das wird alles über unsere Zähler abgerechnet. Jedes Jahr müssen wir immer wieder Nebenkosten nach zahlen, obwohl ich schon höhere Abschläge bezahle.

Unsere Vermieter berechnen pauschal 5,00 Euro pro Tag ( für alle Personen ) wenn sie diese Wohnung nutzen.
Ist das angemessen? Schließlich wird die Wohnung ja auch im Winter geheizt. Was ist mit Mühlgebühren ?

Freunde sagen, sie wollen dann auch bei uns einziehen für 5,00 Euro am Tag.
Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.
Grüße
Hallo,

die Eigentümer müssen alle n eurer Nebenkostenabrechnung aufgeführten Kosten für die selbstgenutzte Wohnung anteilig mittragen.

Wenn nichts besonderes vereinbart wurde hat der Gesetzgeber die Umlage nach Quadratmetern vorgesehen.

Sprech den Vermieter darauf an und bestehe auf diese Aufteilung. Zum Nachdruck würde ich mit der Einbehaltung der Vorauszahlungen drohen.

Josh
Hallo,

danke für deine Nachricht. Was ist mit unseren Kosten für Heizung ?
( Ölheizung ) Müssen wir ja selber kaufen .
Dann müssen diese Kosten doch von uns an die Eigentümer in Rechnung gestellt werden.? Oder ?

Und Strom ? Doch ebenfalls ?

Grüße
  

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