Navigation
Startseite
News [Archiv]
Fachberichte
Links
Downloads
NEU: Wohnungen
NEU: WG's
Ihr Artikel
Diskussionsforum
Suchindex
Mein Konto

  Login
Benutzername

Passwort

Kostenlos registrieren!. Gestalten Sie Ihr eigenes Erscheinungsbild. Passen Sie das Seitenlayout Ihren Wünschen an

  Kostenlose News

Als Webmaster integrieren Sie unsere News jetzt kostenlos in Ihre themenverwandten Webseiten.

Weitere Infos >>



SUCHMASCHINE:

Schoenheitsreparaturen Klauseln

(437 Wörter in diesem Text)
(134 mal gelesen)   Druckbare Version




In Meinem Mietvertrag steht:

(2) Der Mieter ist verplichtet, die Schönheitsreparaturen in Küchen, Bädern und Duschräumen alle 3 Jahre, in Wohn- und Schlafraeumen, Fluren und Dielen und Toiletten alle 5 Jahre, in sonstigen Räumen alle 7 Jahre, jeweils gerechnet vom Beginn des Mietverhaeltnisses, fachgerecht auszufuehren.

In einer Anlange (Zusätzliche Vereinbarungen).

...Der Mieter hat bei Beendigung des Mietverhältnisses sämtliche Räume durch einen Fachmann ausmalen zu lassen. Der Teppichboden ist bei Auszug in einem fachmännisch gereinigten Zustand zu übergeben...

-------------

Ich wohne seit 2001 in der Wohnung. Der Mitvertrag ist auf 5 Jahre abgeschlossen. Also endet am 31.12.2005. Dann mag ich ausziehen.

---
---
Fragen:
---------

Ich habe gelesen, dass die erste (2) Klausel ungültig ist, gilt dennoch die letztere,so dass ich,beim Auszug, Steichen muss, oder sind beide Klauseln dadurch ungültig (Ist ja auch eine Art Schönheitsreparatur/Renovierung)?

Ist die zweite auch vielleicht ungueltig, weil ja dort Fachmann steht. Oder kann sie nur "aufgeweicht" werden, sodass ich selbst handanlegen muss, beim Auszug?



P.S. Mag mich nicht vor dem Pinsel druecken, meine Miete ist schon etwas hoeher als sonst. Und die Wände sind "eigendlich (war kaum daheim)" noch ganz gut. Und man muss sich ja nicht unnoetig Arbeit machen.


Wenn jemand Rat weiss, waers mir lieb. Danke schon mal...
[quote:1eddd599b2="HugoHase"]In Meinem Mietvertrag steht:

(2) Der Mieter ist verplichtet, die Schönheitsreparaturen in Küchen, Bädern und Duschräumen alle 3 Jahre, in Wohn- und Schlafraeumen, Fluren und Dielen und Toiletten alle 5 Jahre, in sonstigen Räumen alle 7 Jahre, jeweils gerechnet vom Beginn des Mietverhaeltnisses, fachgerecht auszufuehren.

In einer Anlange (Zusätzliche Vereinbarungen).

...Der Mieter hat bei Beendigung des Mietverhältnisses sämtliche Räume durch einen Fachmann ausmalen zu lassen. Der Teppichboden ist bei Auszug in einem fachmännisch gereinigten Zustand zu übergeben...

-------------

Ich wohne seit 2001 in der Wohnung. Der Mitvertrag ist auf 5 Jahre abgeschlossen. Also endet am 31.12.2005. Dann mag ich ausziehen.

---
---
Fragen:
---------

Ich habe gelesen, dass die erste (2) Klausel ungültig ist, gilt dennoch die letztere,so dass ich,beim Auszug, Steichen muss, oder sind beide Klauseln dadurch ungültig (Ist ja auch eine Art Schönheitsreparatur/Renovierung)?

Ist die zweite auch vielleicht ungueltig, weil ja dort Fachmann steht. Oder kann sie nur "aufgeweicht" werden, sodass ich selbst handanlegen muss, beim Auszug?



P.S. Mag mich nicht vor dem Pinsel druecken, meine Miete ist schon etwas hoeher als sonst. Und die Wände sind "eigendlich (war kaum daheim)" noch ganz gut. Und man muss sich ja nicht unnoetig Arbeit machen.


Wenn jemand Rat weiss, waers mir lieb. Danke schon mal...[/quote:1eddd599b2]
  

[ Zurück zu Mietrecht - Fragen und Antworten | Bereichs- Übersicht ]

   SUCHE  

  Mietvertrag/Immobilien
Ein Massivhaus vermittelt Stabilität und Beständigkeit und gibt
Ihnen eine Vielzahl an Gestaltungsmöglichkeiten. Realisieren Sie Ihren
Traum und entscheiden Sie sich für ein Massivhaus.

  Wohnungssuche ?
Sie suchen eine Wohnung im schönen Rheinland ? Eine passende Wohnung mieten in Düsseldorf ist mit entsprechendem Immobilienmakler kein Problem ! Oder eher im Bereich von Karlsruhe ? Den passenden Immobilienmakler Karlsruhe finden Sie hier !

  Wohnung einrichten?
Hier Infos zum Einrichten

Hier gibt es Infos zu Preis Bausparvertrag Oline kostenlos und schnell !!

Innen- oder Außentür Haustür online bestellen bei ottenbau.de


  Ihre Meinung
Sind Sie mit Ihrem Vermieter zufrieden?

Ja, bin sehr zufrieden
Ja, geht so
Na ja...
Nein, bin nicht zufrieden!
Mein Vermieter ist ein Ars..



Ergebnisse
Umfragen

Stimmen 16574





Erstellung der Seite: 0.330 Sekunden