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SUCHMASCHINE:

Wie beweise ich, dass die Wohnung zu kalt ist?

(277 Wörter in diesem Text)
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Hallo,
meine Wohnung wird im Winter nicht warm genug. Nach einigen Urteilen sollten 20-22° erreicht werden können. Nun, wie beweise ich, dass es wirklich so kalt ist? Ich kann die Temperaturen bei mir messen und sie dem Vermieter mitteilen, das wir wohl kaum genügen, oder?
Muss im Falle einer Mietminderung ein Gutachten durchgeführt werden, wer bezahlt das Gutachten?

Danke für deine Antwort!
ich würde folgendes machen:
- Temperaturen an mehreren Tagen in mehreren Räumen zu unterschiedlichen Tageszeiten messen
- zu den Messungen den ein oder anderen Nachbarn, Freund, Bekannten etc. dabei sein lassen
- dem Vermieter die Temperaturdaten und die Zeugen benennen
- gleichzeitig eine Frist setzen (nicht zu knapp bemessen, damit der Vermieter eine Chance hat zu reagieren, Vorschlag - Stand 10.01.2005: bis Ende des Monats)
- mit Ablauf der Frist eine Mietminderung von z. B. 25 % ankündigen (und auch durchführen, wenn nichts unternommen wurde) und mit den Kosten begründen, die aufgrund des Einsatzes z. B. elektrischer Zusatzheizungen entstehen.
Wichtig ist zu wissen, dass der Vermieter der Minderung nicht zustimmen muss, es ist eine einseitige Angelegenheit, du brauchst die Minderung nur ankündigen und dann durchzuführen.
Gutachten sind hier nicht erforderlich und schon gar nicht von dir beizubringen.
Ich bin letztes Jahr im Januar eingezogen, das Problem, dass die Heizung zu schwach ist, war damals natürlich schon vorhanden. Ich habe nichts gemacht, weil der Vermieter gesagt hat, dass er die Fenster austauschen möchte und ich nicht gleich rumstressen wollte.
Die Fenster wurden nicht gewechselt, es ist immer noch kalt.

Ist mein Anspruch auf Mietminderung verwirkt, da der Mangel schon bei Einzug vorhanden war und ich diesen Mangel nicht schon letztes Jahr angezeigt habe?
  

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