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Mal wieder Nebenkostenabrechnung und Nachzahlung!!!
(112 Wörter in diesem Text) (133 mal gelesen)
Hallo zusammen,
habe pünktlich zum Jahresende noch eine Nebenkostenabrechnung incl. Nachzahlung meines ehemaligen Vermieters erhalten. Ausgezogen bin ich aus dieser Wohnung im März 2003.
Die Abrechnungsperiode endete laut Schreiben am 30.09.2003. Gilt hier jetzt die Ausschlussfrist mit 12 Monaten ab 30.09. oder ab Auszugstag oder Jahres ende???
Danke und Gruß
Rick Hallo Rick,
die Frage ist hier im Forum schon so oft gestellt worden, warum liest du nicht einfach die Antworten darauf?
Nebenkostenabrechnungen müssen innerhalb von 12 Monaten nach Ende der Abrechnungsperiode zugestellt worden sein, ansonsten braucht dich die -dann verspätete- Abrechnung nicht mehr interessieren, egal ob du noch in der Wohnung wohnst oder nicht.
Josh |
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