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SUCHMASCHINE:

Münliche Zusage des Vermieteres bindend?

(289 Wörter in diesem Text)
(301 mal gelesen)   Druckbare Version




Hallo!

Wir hatten die mündliche Zusage des Vermieters durch die Immo-Firma, dass wir eine 3-Zimmer-Wohnung beziehen dürfen. Heute morgen wollten wir den Mietvertrag unterschreiben, haben uns allerdings entschlossen, den Vertrag mit nach Hause zu nehmen, in Ruhe noch einmal durchzulesen und ihn morgen dann vorbeizubringen. Die Sachbearbeiterin meinte, das sei kein Problem. Heute Nachmittag kriegen wir einen Anruf, der Vermieter hätte es sich anders überlegt, er wolle doch keine Studenten im Haus. (Es war allerdings von Anfang an klar, dass wir Studenten sind, Elternbürgschaft genügte)

Frage: Wir hatten die münliche Zusage. Diese habe ich auf meiner Mailbox noch gespeichert, und es wird ausdrücklich der Name der Immo-Firma genannt und dass der Vermieter zugestimmt habe, dass wir die Wohnung kriegen. (Zusätzlich wurde mir auch von der Geschäftsführerin am Telefon bestätigt, dass wir dir Wohnung kriegen. Meiner Mitbewohnerin wurde das ebenso gesagt. Mehrfach.)

Außerdem: Hätten wir heute morgen direkt unterschrieben, hätten wir jetzt die Wohnung. Ein wenig albern.

IST DIESE MÜNDLICH ZUSAGE BINDEND?

danke.

Grüße,
Lelaina
Hallo Lelaina,

eine mündliche Zusage ist leider nicht bindend, es ist kein Vertrag zustande gekommen, und somit haben sich auch kein rechtlichen Anspruch auf die Wohnung.

Aber vieleicht ist es ja besser so, wenn Sie jetzt schon Schwierigkeiten mit dem Vermieter haben.

Wer weiss was abgelaufen wäre, wenn Sie ein Mietverhältnis mit Ihm gehabt hätten.

Suchen Sie eine andere Maklerfirma auf und versuchen Sie es da, nicht alle Makler und Vermieter sind unprofessionell

MFG
Sehe ich anders, auch eine mündliche Zusage ist ein Vertrag. Ein Vertrag muss nicht in Schriftform vorliegen.
Das Problem ist nur, dass du es nie beweisen kannst, dass dir jemand was versprochen hat, es sei denn du hast Zeugen!
  

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