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Heizen im Winter

(117 Wörter in diesem Text)
(208 mal gelesen)   Druckbare Version




Ist der Vermieter verpflichtet, leerstehende Wohnungen im Winter zu beheizen?

Unter uns ist eine Wohnung seit November leerstehend. Unsere Heizungen laufen deswegen deutlich länger und es entstehen für uns Nachteile?

Sind wir als Mieter nun berechtigt, die Miete zu kürzen, so lange bis der Vermieter angemessen heizt?
Hallo,

der Vermieter kann auf die Beheizung der Räume verzichten, solange er dafür sorgt, dass keine Schäden entstehen (Einfrieren, Feuchtigkeitsschäden ) entsehen. Es besteht keine Heizpflicht. ( AG Steinfurt WM 81, 230)

Also keine Mietminderung.

Was ist wenn der Mieter der unterliegenden Wohnung seine Räume auf 24 Grad heizt?? zahlen Sie dann mehr, weil sie weniger Heizung brauchen ??

mfg

O.C
  

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