Wie sieht die rechtliche Lage aus?
(112 Wörter in diesem Text) (199 mal gelesen)
Hallo,
mein Vermieter wohnt z.Z. noch in der Wohnung, die wir eigentlich ab 01.02.2005 mieten. Nun wird sein Bauherr nicht mit seinem Haus fertig und er will erst später ausziehen! Da wir auch aus unserer Wohnung raus mussen, wissen wir jetzt natürlich nicht, wie wir uns verhalten können / dürfen? Darf der VErmieter einfach den Termin verändern? Im Mietvertrag steht nämlich Mietbeginn 01.02.2005.[/b] Hallo,
der VM muss den Mietvertrag einhalten, wenn er dies nicht einhalten kann, muss er Schadensersatz zahlen, bzw. er muss Sie in einer anderen Wohnung zum Übergang einmieten, alle Kosten die entsehen, dass Sie nicht Termingerecht umzeihen könne muss der VM tragen.
mfg
o.c. |