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Vermieter droht

(662 Wörter in diesem Text)
(186 mal gelesen)   Druckbare Version




Hallo Leute,

habe folgendes Problem:

Habe meine Wohnung gekündigt um mit meiner Freundin zusammen zu ziehen. Wohne auch bereits mit ihr zusammen und meine alte Wohnung läuft bis zum 31.12.2004.

Habe die Wohnung renoviert mit EBK, Waschmaschine Ceranfeld, Ofen Kühlschrank zum Gebrauch übernommen und in dieser Wohnung 6 Jahre lang gewohnt.

Zum Eingemachten: Der Vermieter und ich haben die Wohnung begutachtet und uns darauf geeinigt, dass

1.Der Teppich nicht gereinigt werden muss, weil verwohnt.
2. Die Wohnung gestrichen werden muß inklusive Tüten und Fußliesten.
3. Die E-Geräte gereinnigt werden sollen.

Blöd wie ich bin habe ich meinen Vermieter meinen Zweitschlüssel gegeben, weil der unter den Vorwand das er mit seinem Haus und Hof Maler hineingeht um mir ein kostengünstiges Angebot zu machen.

Ich glaube ihr wisst schon was jetzt kommt.

Ich habe einen Kostenvoranschlag von meinem Vermieter erhlaten, der 3600 Euro umfasst. Diese Kosten umfassen salopp formuliert eine Kernsanierung der Wohnung ( 1Zimmer Küche Diele Bad, 45 qm ). Die oben besprochenen Punkte wurden aufgeführt, hinzu kamen Abschreibungwerte von den E-Geräten, weil die für einen Nachmieter unzumutbar seien. Die Beträge nicht durch Belege gerechtfertigt. Außerdem forderte er mich auf die Wohnung bis zum 15.12 zu verlassen, weil ich ansonsten auch noch die Januarmiete bezahlen dürfte. Die Oberfrechheit überhaupt, er sagte zu mir, dass dies die für mich Kostengünstigste Variante sei und ich schnellstens einwilligen sollte.

Habe daraufhin sofort den Mieterschutz eingeschaltet. Der hat sich vor Lachen den Bauch gehalten, vor allem deswegen:

Nachdem ich von meinem Vermieter so gelinkt wurde war mir klar, dass der noch andere Dinge abzieht, wie zum Beispiel ohne meine Erlaubnis die Wohnung betreten. Daher habe ich meine Küchentür abgeschlossen in der sich sämtliche e-gerate befinden. Habe nämlich vermutet, dass der da einsteigt und eventuell noch was mutwillig kaputt macht, damit er es dann von mir Neu bekommt. Nach ein paar Tagen erhalte ich ein Schreiben, in dem Steht, dass er eine Interessentin die Wohnung zeigen wollte und ich unverschämterweise die Küchentür abgeschlossen habe. Natürlich sei erwähnt, dass mein Vermieter mich natürlich nicht vorher gefragt hat, ob er in die Wohnung daruf. Und gibt er mir das auch noch schriftlich.

H A U S F R I E D E N B R U C H. ( Strafanzeige vorbehalten !!! )

Mein eigentliches Problem ist folgendes:

Habe die Wohnung mitlerweile von einem Malermeister machen lassen. Und die E-Geräte sind in einem Tadellosen Zustand, Badezimmer geputzt. Das einzige was ich noch nicht gemacht habe ist Fenster putzen. Fotos gemacht

Die Abnahme steht bald ins Haus. Mein Vermieter lässt durch seinen Anwalt ausrichten, dass er sich das Recht vorbehält, auch nach der Abnahme einen Gutachter reinzuschicken.

Ich habe nun nach der der Vorgeschichte die begründete Angst, dass mein Vermieter immer noch die Dollarzeichen in den Augen hat und obwohl es meiner Meinung nichts mehr zu beanstanden gibt, was vielleicht durch das Übergabeprotokoll bestätigt wird, danach den Gutachter reinschickt und mir dann einen reinwürgt. ich habe dann zu diesem Zeitpunkt alle Schlüssel abgegeben und habe keine Chance mehr.
Ich könnte theoreisch ein Gegengutachten erstellen lassen, allerding hat der Vermieter dann eine Zeitlang die Wohnungshoheit und stellt da irgendwas an und ich bin dann in der beweislast, das gegenteil zu beweisen.

Alles ein bischen heftig.

Was sagt ihr denn dazu ???
Nett. Aber wenigstens haben sie den Mieterbund.de eingeschaltet!

So, jatzt aber noch ein paar Tips.

Photos:
Machen sie ausreichend Bilder.
Auf jedem Bild Sollte eine BILD ZEITUNG SCHLAGZEILE sichtbar sein. So kann man vor Gericht 100% beweisen, wann (Tag) die Bilder gemacht wurden!
Machen sie Bilder mit und ohne Blitz!

Ubergabe:
Verlangen sie ein Übergabe Protokoll! Lassen sie sich den zustand der E-Geräte bestätigen! Schreiben sie Hersteller und Bezeichnung drauf!

Machen sie UNBEDINGT die Anzeige wegen Hausfriedensbruch!
So kann dem VM der Vorsatz bei Gericht bewiesen werde!

und noch einens:
Viel Glück und gute Nerven
  

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