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Rolladenreparatur

(241 Wörter in diesem Text)
(2197 mal gelesen)   Druckbare Version




Hallo, folgendes Problem:

Rolladengurt von großem Fenster abgerissen (oben), Vermieter benachrichtigt, dieser meint, laut Mietvertrag (Kleinreparaturklausel bis 80 €) wären wir dafür zuständig.
Wir rufen daraufhin bei einem Handwerker an, welcher davon ausgeht, daß er es für unter 80 € reparieren kann und kommt vorbei.

Er schaut sich den Rolladen an und stellt fest, daß er entweder für 150 € gerichtet werden muß - oder - seiner Meinung nach für 440 € ein neuer rein muß...

Wir rufen sofort den Vermieter an, dieser kommt vorbei und verhandelt mit dem Handwerker. Vermieter geht nicht sofort auf das Angebot ein, unterschreibt aber dem Handwerker, daß dieser 1 Stunde bei uns beschäftigt war (ohne etwas zu tun).

1 Woche später kommt ein anderer Handwerker (im Auftrag des Vermieters) und repariert uns den Rolladen binnen 1 Stunde ohne etwas auszutauschen.

Nun meint der Vermieter, wir sollten den von uns bestellten Handwerker für 46,60 € selbst bezahlen...

Wer hat nun recht???

Persönlich denke ich, daß er unterschrieben hat für die Arbeitszeit des Handwerkers und selbst verantwortlich einen anderen Handwerker bestellt hat. Der Gesamtbetrag sollte nun knapp über 80 € liegen. Was meint Ihr dazu?

Danke und Gruß,

ein irritierter Mieter
Das muss der VM zahlen.
Er hat sie aufgefordert, sich selber darum zu kümmern. Kosten zu Hoch, Vermieter haftet. Auch für den von Ihnen bestellten Handwerker.

Rolladen sind nicht ihr Thema, ausser bei grober Fahrlässigkeit!
  

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