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Kündigung bei gestaffelten Mietzins

(240 Wörter in diesem Text)
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Hallo,
bin auf der Suche nach einem Rat.
Meine Frau und ich haben seit Dezember 1999 eine Wohnung mit gestaffelten Mietzins gemietet. Zudem lief der Mietvertrag 3 Jahre (also bis Dezember 2002) mit einer Verlängerungsklausel um jeweils 1 Jahr. Nun habe ich den Mietvertag Ende November 04 zu Ende Februar 2005 gekündigt.
Mein Vermieter hat mir geantwortet, daß das Mietverhältnis frühestens zum 1. Dezember 2005 gekündigt werden kann. Es sei denn ich finde einen Nachmieter, dann können wir früher aus dem Mietvertrag raus.

Und nun kommt der gestaffelte Mietzins ins Spiel:

In unserem Mietvertrag steht drin:
"Ist ein gestaffelter Mietzins vereinbart, so kann der Mieter auch einen auf bestimmte Zeitdauer abgeschlossenen Mietvertrag nach Ablauf von 4 Jahren seit Vertragsabschluß unter Beachtung der für unbefristete Mietverhältnisse geltenden gesetzlichen Kündigungsfrist kündigen".

Da ich von Dezember 1999 bis Dezember 2003 (also 4 Jahre) den gestaffelten Mietzins gezahlt habe, sehe ich die Klausel als erfüllt an. Im April 2004 bekam ich einen Brief vom Vermieter, daß er für die Jahre 2004 und 2005 auf den gestaffelten Mietzins verzichtet. Meines Erachtens zu spät; denn ich hatte im Dezember 2003 bereits 4 Jahre gestaffelten Mietzins hinter mir.

Wie ist Eure Meinung? Gilt in diesem Fall trotz Mietvertrag auf bestimmte Dauer die gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten so wie bei Verträgen auf unbestimmte Zeit?
Über Eure Antworten schon jetzt 1000 Dank vorab


http://www.klinker-ziegel-portal.de/lexikon/klinker.html
  

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