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SUCHMASCHINE:

Betreten des Mietobjektes durch den Vermieter???

(606 Wörter in diesem Text)
(237 mal gelesen)   Druckbare Version




Hallo ,

in unserem Vordruckmietvertrag vom Brunnenverlag steht unter § 14:

1. Der Vermieter kann das Grundstück und die Mieträume nach rechtzeitiger Ankündigung betreten, sei es zur Prüfung des Zustandes oder aus anderen wichtigen Gründen. Bei Gefahr ist ihnen der Zutritt bei jeder Tages und Nachtzeit gestattet.

2. Will der Vermieter das Grundtück verkaufen oder ist das Mietverhältnis gekündigt, so darf der Vermieter zusammen mit dem Mietinteressenten das Grundstück und die Mieträume in angemessenem Maße betreten ,und zwar auch Ssonntags.

3. Der Mieter muss dafür sorgen, daß die Mieträume und das Grundstück auch während seiner Abwesenheit betreten werden können.


So und jetzt meine Fragen dazu ( sorry es sind einige )

zu 1. wie oft darf denn der Vermieter die Prüfung des Zustandes wahrnehmen? und was sind wichtige Gründe?
Hab keine Lust das er alle 2 Monate eine Besichtigung plant.

zu 3. was genau sagt der Passus aus? Kann der Vermieter jederzeit die Wohnung betreten und die Bedingungen aus 1. ausser Gefecht setzen?

Da wir planen die Schließanlage zu tauschen ( es kursieren einfach zu viele Schlüssel bei uns unbekannten Leuten , und der Vermieter hat auch einen kompletten Bund behalten ) wäre ja mein Handeln ( hier Tausch der Anlage ) illegal, da der Vermieter ja das Grundstück nicht betreten könnte wann immer er wolle.

Vielleicht könnt Ihr mir dazu ein paar Tips geben wie ich mich verhalten soll, da ich 100 % weiß das der Vermieter so oft wie möglich Inspektionen durchführen will.l

Danke!! :-)
Hallo,

um Ihre Situation besser einschätzen zu können, schildern Sie bitte ob es sich um ein Einfamilienhaus, oder Zweifamilienhaus handelt, wohnt Ihr Vermieter mit in dem Haus oder Anlage?

Er hat natürlich das Recht die Mieträume zu besichtiegen, aber so viel wie ich weiss, höhstens 2 mal im Jahr, mit entsprechender Ankündigung.

Zu 3) Meiner Meinung nach ist diese Klausel unwirksam.

Mehr kann ich momentan nicht sagen, da bräuchte ich genauere Infos.

MFG
Hallo,

es handelt sich hierbei um ein alleinstehendes 1 Familienhaus.
Der Vermieter wohnt 3 Strassen weiter. Keine andere Partei wohnt mit im Haus.

Aber jetzt kommts hammerhart: wir haben zum 1.12.04 den Mietvertrag unterschrieben. Sind jetzt auch fest drin. Gestern ( 12.12.04 ) meint er er habe die Schnautze voll und will das HAus so schnell wie möglich verkaufen.

Meiner Meinung nach ist es reine Willkür. Er lockte uns in ein Mietverhältnis um dann 2 Wochen nach Einzug uns mitzuteilen das er das Haus verkaufen will. Sicherlich wird der neue Käufer auf Eigenbedarf hinaus! Miese Aussichten.
:x
Viele Grüße

Digame
Hallo Digame,

ich hab nochmal nachgelesen..

der Vermieter ist berchtigt die Mieträume zu besichtigen, allerdings wenn es sich dabei um den Zustand handelt sind alle 2 Jahre für angemessen erklärt worden.

Beim Verkauf, wenn Sie informiert worden sind müssen Sie das Haus zu den " Besuchszeiten " zugänglich machen, ob Sie Ihm einen Schlüssel überlassen oder wie auch immer, aber er muss den Besuch 24 Std. vorher angekündigt haben.

Aber auch wenn das Haus verkauft wird gilt ein Grundsatz " Kauf bricht Miete nicht"

d.h. der neue Eigentümer darf sie i.d.R. erst nach 3 Jahren frühstens kündigen, kommt auch auf die Rechtssprechung an..

Aber der Mieterbund oder der Anwalt kann rechtsverbindliche Hilfe geben.

MFG
Danke für die schnelle Antworten! Ich werde mich sicherlich beim Mieterbund kundig machen..
Ein positives hat es dennoch.. Der Kaufpreis ist genial :lol:

Gruß Digame
  

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