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Unterschiedlich hohe Kaltmieten für gleiche Wohnungen

(352 Wörter in diesem Text)
(229 mal gelesen)   Druckbare Version




Hallo

wir (meine Lebensgefährtin und ich) wohnen seit dem 1.10.2003 in einem 9-Parteien-Mietshaus. Seit einigen Monaten nun leben in der baugleichen, ca 72qm Wohnung über uns, zwei Studenten in einer WG. Da wir uns alle sehr gut verstehen, kam vor ca. zwei Wochen ans Licht, dass sie ganze 50 Euro weniger Kaltmiete zahlen als wir. Unser Mietzins liegt knapp über dem derzeitigen üblichen Standart in der Umgebung mit 4,4 Euro/qm. Die anderen Wohnungen im Viertel werden zu etwa 3,8 bis 4,2 Euro/qm angeboten Unsere Nachbarn zahlen nur 3,7Euro/qm.

Der Mietzins der Wohnung einer Nachbarin die etwa sechs Monate vor uns einzog ist sogar noch höher, und das ohne Balkon und mit 10 qm weniger Wohnfläche. Auf meinen Anruf bei der Wohnungsgesellschaft wurde die Sache eine Woche lang verschleppt, bevor mir dann nach diversen wiederholten telefonischen Versuchen meinerseits, eine Dame telefonisch mitteilte, dass die Wohnungsgesellschaft nicht auf meine Forderung einer Senkung des Mietzinses um 50 Euro eingehen werde, da dies eben Pech sei und unsere Nachbarn eben ein besseres Verhandlungsgeschick gehabt hätten.

Fakt also: Zwei gleicht Wohnungen, zwei erheblich unterschiedliche Kaltmieten, gleiche Nebenkosten.

Wie geht sowas und was kann ich machen?
Eine Anfrage, uns dann wenigstens das Bad komplett zu renovieren (was ja auch im Interesse der Wohnungsges. liegen dürfte, da sehr alt, 70er Jahre Stil, kaputte Fliesen, wackelndes Klo, leichter Schimmel, da nur halbhoch gefliest=> Wasser spritzt beim Duschen unweigerlich an die Wand, Tapete an der Decke (und das bei einer Nasszelle!!!!!) löst sich an mehreren Stellen immer wieder ab, dutzende von Löchern in der Wand, wurde mit dem Hinweis des zuständigen Hausmeisters, zu dem ich verbunden wurde, abgetan, dass das nicht ohne eine Mieterhöhung von 25 Euro möglich wäre. Dann würde ich ja 75 Euro mehr als die über uns zahlen... und die haben ein super tolles Bad! Das ist alles ziemlich nervig! Dazu ist die Eingangstür unten zu kurz.. ein etwa 2 cm breiter Spalt bedeutet ständigen Durchzug.

Was also tun? gibt es einen rechtlichen Schachzug? Kann mir jemand helfen?
Danke schonmal!

Student1
Keine Ahnung.
Fragen sie lieber einen Fachmann
  

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