|
|
Navigation
|
|
|
|
Login
|
|
|
|
Kostenlose News
|
|
|
Als Webmaster integrieren Sie unsere News jetzt kostenlos in Ihre themenverwandten Webseiten.
Weitere Infos >>
|
|
|
(51 Wörter in diesem Text) (156 mal gelesen)
So etwas nennt man versteckte Mängel.
Sie haben ein Recht auf ordnungsgemässe Überlassung der Wohnung.
VM schriftlich mit einer Frist darauf aufmerksam machen. Er hat diese Mängel abzustelle!
Sonst Mietminderung bis 100 % (nur in absprache mit Anwalt / Mieterbund.de). Dann kann Ihnen doch eine Fristlose Kündigung egal sein! |
[ Zurück zu Mietrecht - Fragen und Antworten | Bereichs- Übersicht ] |
|
|