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Mieter verursachen unerträglichen Gestank

(326 Wörter in diesem Text)
(324 mal gelesen)   Druckbare Version




Hallo!

Ich wohne in einem 8-Familienhaus und unsere neuen Mitmieter in der Paterre, die seit Anfang des Jahres dort wohnen, verursachen irgendwie einen unerträglichen Gestank. Es riecht nach säuerlich, vergorenem ...? Der Gestank ist so stark, daß er sogar unter deren Wohnungstür in den Hausflur dringt. Und wenn sie ihr Fester öffenen, zieht es sofort bei mir in die Wohnung.
Inzwischen haben mehrere Mieter, unabhängig von einander, schon Duftspender im Hausflur aufgestellt.
Jetzt würde ich gerne wissen, ob man dagegen etwas unternehmen kann. Eine Auseinandersetzung mit den Nachbarn dirket ist leider nicht möglich, da diese nur russisch sprechen.

Danke für alle Tipps!
Setzten sie sich mit den Anderen Mietern zusammen.
Erstellen sie ein Protokoll, bzw lassen sich diese Anschuldigung von allen Mietern Unterschreiben.

Setzen sie einen Brief an den VM auf. Fordern sie Ihn auf, diesen Umstand zu ändern.

Drohen sie ihm mit Mietminderung von bis zu 20% von der Kaltmiete. Je mehr Mieter mitmachen, desto besser.

Bedenken sie aber, das es zum Streit mit dem VM kommen wird.
Suchen sie sich ggf Hilfe beim Anwalt bzw Mieterbund.de!
Hallo hope 73,

nachstehend ein Auszug aus dem Mieterlexikon:

Nur extreme Geruchsbelästigungen können rechtliche Konsequenzen hervorrufen (LG Essen ZMR 2000, 302). Haushaltsübliche Kochgerüche müssen auch im Treppenhaus hingenommen werden (AG Hamburg WM 93, 39). Anders ist das, wenn aus der Mieterwohnung dringender Gestank dazu führt, dass “man den Hausflur kaum noch ohne Gasmaske betreten kann”. Hier, so das AG Köln (221 C 409/91), ist der Vermieter zur Kündigung berechtigt.
Normalerweise dürfte es aber ausgeschlossen sein, dass es bei einer geschlossenen Wohnungstür und einem normal konstruierten Gebäude zu übermäßigen Belästigungen der Mitmieter durch Kochgerüche und Tabakrauch kommt (AG Aachen 12C478/93). Kommt es aber aufgrund der speziellen Bauweise des Gebäudes -schlechte Abdichtungen- zu erheblichen Belästigungen durch Zigarettenrauch und Essengerüche, kann der betroffene Mieter die Miete kürzen (20%: LG Stuttgart WM 98, 724).



Gruß
nanda-devi
  

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