Navigation
Startseite
News [Archiv]
Fachberichte
Links
Downloads
NEU: Wohnungen
NEU: WG's
Ihr Artikel
Diskussionsforum
Suchindex
Mein Konto

  Login
Benutzername

Passwort

Kostenlos registrieren!. Gestalten Sie Ihr eigenes Erscheinungsbild. Passen Sie das Seitenlayout Ihren Wünschen an

  Kostenlose News

Als Webmaster integrieren Sie unsere News jetzt kostenlos in Ihre themenverwandten Webseiten.

Weitere Infos >>



SUCHMASCHINE:

Mieterhöhung -hilfe!

(342 Wörter in diesem Text)
(233 mal gelesen)   Druckbare Version




hallo,
hoffe mir kann jemand helfen. wohne seit 5 jahren in einer ca. 55 qm / 2 1/2 Zimmer wohnung im 4. Stock in der Nürnberger Südstadt. In dieser wohnung gibt es nur einen nachtspeicherofen, der steht im wohnzimmer. Im winter ist es im schlafzimmer dementsprechend kalt. Die Gegend ist nicht sehr schön, unter mir im nachtbarhaus ist ein jugoslavischer kulturverein, man kann sich vorstellen wie laut das dort abends ist. Parkplätze gibt es auch so gut wie keine. Jetzt hat sich auch noch Schimmel im Bad gebildet. Ich hab das bisher immer hingenommen, da ich für die wohnung nur 260 € gezahlt habe. jetzt finde ich gerade einen brief von meiner vermieterin im briefkasten und sie verlangt eine mieterhöhung auf 319 €. ich bin student und mehr als nur knapp bei kasse, geht das so einfach? vor allem wäre das ein megastress jetzt ne neue wohnung zu suchen und umzuziehen, da ich mich echt auf mein studium konzentrieren will. als begründung hat sie einen mietspiegel angegeben, der zeigt aber wohnungen mit bad / dusche und zentralheizung - und ich meine, mein nachtspeicherofen ist doch keine zentralheizung, oder?
vielen dank schonmal für eure hilfe
Lassen sie die Mieterhöhung durch einen Fachmann prüfen.
Mieterbund.de wäre eine kurze und schmerzlose Variante. Nicht teuer

Eine Mieterhöhung lt Mietspeigel, muss es eine Vergleichswohnung sein.
Dann lassen sie bitte auch gleich prüfen, ob sie die Miete kürzen können (Mietminderung)

Dazu
1. Erhöhung in Textform
2. Sie haben keinen Ausschluss im Mietvertrag
3. Fristen beachten
-Erst nach 15 Monaten darf die Miete erhöht werden.
Die Mieterhöhung darf erst nach 1 Jahr gestellt werden, und die erhöhung wird dann erst nach 3 Monaten gültig. Daher die 15 Monate. §558 Absatz1 BGB
4. Kappungsgrenze
Die Miete darf max 20% erhöht werden in 3 Jahren § 558 Absatz 3 BGB
5. Die Vergleichsmiete muss nachgewiesen werden (Mietspiegel oder 3 Vergleichbare! ! ! Wohnungen)
6. Die Vergleichsmiete darf nicht überschritten werden (Ihre Wohnung muss weniger Kosten wie die günstigste Wohnung)
  

[ Zurück zu Mietrecht - Fragen und Antworten | Bereichs- Übersicht ]

   SUCHE  

  Mietvertrag/Immobilien
Ein Massivhaus vermittelt Stabilität und Beständigkeit und gibt
Ihnen eine Vielzahl an Gestaltungsmöglichkeiten. Realisieren Sie Ihren
Traum und entscheiden Sie sich für ein Massivhaus.

  Wohnungssuche ?
Sie suchen eine Wohnung im schönen Rheinland ? Eine passende Wohnung mieten in Düsseldorf ist mit entsprechendem Immobilienmakler kein Problem ! Oder eher im Bereich von Karlsruhe ? Den passenden Immobilienmakler Karlsruhe finden Sie hier !

  Wohnung einrichten?
Hier Infos zum Einrichten

Hier gibt es Infos zu Preis Bausparvertrag Oline kostenlos und schnell !!

Innen- oder Außentür Haustür online bestellen bei ottenbau.de


  Ihre Meinung
Sind Sie mit Ihrem Vermieter zufrieden?

Ja, bin sehr zufrieden
Ja, geht so
Na ja...
Nein, bin nicht zufrieden!
Mein Vermieter ist ein Ars..



Ergebnisse
Umfragen

Stimmen 16574





Erstellung der Seite: 0.182 Sekunden