Aufstellung einer Sat-Antenne nach DVB-T umstellung in SH
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Hallo ich habe mir nach der abschaltung vom analogen Fernsehen in Schleswig-Holstein eine Satteliten anlage angeschafft und mobil auf dem Balkon aufgestellt. Auf dem Hinterhof sehe ich ca. 100 Sattelitenantennen an den Häusern!
Jetzt habe ich folgenden Brief von der Hausverwaltung bekommen:
Anbringen einer Sattelitenschüssel
Sehr geehrter Herr,XXXXX -
wir hatten mit Schreiben vom 03.11.2004 darauf hingewiesen, dass es nicht erlaubt ist, im Außenbereich eine Sattelitenschüssel anzubringen.
Wie uns von mehreren Mietern mitgeteilt wurde, haben Sie sich eine Sattelitenschüssel anbringen lassen. Hierbei haben Sie sowohl gegen den § 13 als auch den § 17 Ihres Mietvertrages verstoßen. Doch selbst wenn Sie eine Genehmigung zur Anbringung beantragt hätten, hätten wir Ihnen diese aus zweierlei Gründen nicht erteilen können.
Einerseits führt das Anbringen einer Sattelitenschüssel zu einer Verunstaltung des Grundstücks, andererseits haben wir einen Vertrag mit der Fa. Kabel Deutschland GmbH, der uns untersagt, eine Genehmigung an Dritte zur Anbringung einer Sattelitenschüssel zu erteilen.
Aus diesen vorgenannten Gründen fordern wir Sie auf, die Sattelitenschüssel umgehend, spätestens jedoch bis zum 30.11.2004 zu entfernen. Sollten Sie dem nicht nachkommen, sehen wir uns
weitere Schritte einzuleiten.
Meine Frage hier " Darf ich Die Antenne weiter nutzen und wie kann ich mich dagegen zur wehr setzen? "
Danke schon mal für die Hinweise...
Gruß Andreas Lt gängiger Rechtssprechung, haben sie keinen Anspruch auf Sat.
Der VM stellt ihnen ja einen Anschluss zur Verfügung.
ER kann die Entfernung vorschreiben.
Quelle:
Kein Pardon bei Mietärger Seite 80ff
ARAG Der VM stellt mir keinen anschluss zur verfügung, ich kann mit der Kabel Deutschland einen Vertrag abschließen .... der mir aber zu teuer ist.... und den normalen empfang über Hausantenne wurde ja abgeschaltet bzw. nur noch mit dem DVB-T Decoder zu empfangen... der aber wieder Geld kostet.... Also stellt ihnen der VM eine Möglichkeit zur Verfügung. Das sie diese nicht nutzen möchten, ist ein ganz anderes Thema.
Es geht um den Grundsatz.
Suchen sie einfach mal bei Mieterbund.de.
Dort stehen einige Urteile dazu. |