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Kabelanschluss in BK und NK?
(220 Wörter in diesem Text) (164 mal gelesen)
Hallo!
In meinem Mietvertrag tauchen die Kosten zum Betrieb des Kabelanschusses in den Nebenkosten und die Kosten zum Betrieb der Kabelanschlussverteilanlage in den Betriebskosten auf. Ist das nicht beides das Selbe, und ist das rechtens?
Kann ich den Kabelanschluss auch irgentwie kündigen, da ich jetzt DVB-T habe?
Vielen Dank!
Ciao Jens Hallo Jens,
klar den Kabelanschluß kannst Du kündigen. Die Kostenaufteilung erscheint mir auch recht seltsam. Normalerweise gibt es nur in den BK die Position Kabelfernsehen. Der Anbieter rechnet mit dem Hauseigentümer ja auch seine Dienstleistung als Paketpreis ab (Preisstaffelung je nach angeschlossenen Mieteinheiten). Wenn Du kündigst kann es (muß es aber nicht zwangsweise) für die anderen Mietparteien teurer werden, da dann nicht mehr unbedingt der günstigste Staffelpreis vom Anbieter (z.B. ish) berechnet wird.
Mit der Aufteilung könnte höchstens noch der Stromverbrauch der Kabelfernsehverteilanlage gemeint sein. Das dürfte aber Pfennigkram sein (sorry Centkram). Bis selbst Hauseigentümer mit 15 Mietparteien und lege sehr viel Wert auf eine korrekte Abrechnung. Es ist aber - das muß man mal sagen - für den durchschnittlichen Menschen (damit sind jetzt die Hauseigentümer gemeint) auch nicht ganz leicht durch diese verzwickte Materie durchzusteigen. Hat bei mir auch mehrer Abrechnungsperioden gedauert - auch kleinere Fehler dabei gewesen. Sorry.
Hoffe die Antwort hilft Dir oder anderen noch.
Ciao Kai-Uwe |
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