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Baulärm mit Schimmel

(320 Wörter in diesem Text)
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Hallo,
ich habe eine Frage. Ich bin im August in ins Erdgeschoss einer unsanierten Altbauwohnung in Berlin gezogen. Kurz vor dem Einzug war unserem Vormieter schon die Miete um 50,- Euro eröht worden, so dass ich jetzt inkl. Betriebskosten 396,- zahle. Im gleichen Monat in dem ich einzog fingen ohne mein Wissen im NAchbarhaus (gleicher Innenhof) Sanierungsarbeiten an, die sich bis jetzt hinziehen. Das heist morgens um 9 wird der Presslufthammer angelegt und dann gehts ab die Lucie. Nun ist es so dass das größte der drei Zimmer genau zum Hof rausgeht und mir daher selbst bei geschlossenem Fenster (durch die Erdgeschosslage kommt der Hall im Hinterhof dazu) fast jeden Tag die Ohren abfallen und ich so gegen ).30 das Haus fluchtartif verlasse, obwohl ich eigentlich als Studentin auch von zu Hause aus arbeiten könnte. Um wieviel Prozent darf ich in diesem FAll die Nettokaltmiete mindern, wenn die Bauarbeiten nicht im gleichen Haus sin, sprich der Vermieter ja eigentlich auch nichts dafür kann?
Zweitens wurde in einem der Zimmer auf einer rund einem qm großen Fläche Schimmelpilzbefall festgestellt, der wahrscheinlich aus dem Keller hochzieht. Kann ich dafür auch Miete mindern?
Vielen Dank schon jetzt für eine Antwort
Hallo Biene,

bei Schimmelbefall kannst du auf jeden Fall die Miete mindern, da die Minderungssätze von Bundesland zu Bundesland teilweise unterschiedlich sind, da solltest du mal den Mieterbund in Berlin um Rat bitten, ist auch nicht zu teuer und schaden kann es nicht.

Die Miete bezüglich der Baustelle kannst du auch mindern, aber nicht rückwirkend. Du kannst die Miete erst mindern wenn du den Vermieter über den Mangel in Kenntnis gesetzt hast und erst mit dem Zugang des Schreibens, hast du Anspruch auf Minderung, aber in welcher Höhe kann ich nicht sagen.

Noch ein Tipp: Der deutsche Mieterbund hat " Das Mieterlexikon " herausgebracht, und wird jedes Jahr überarbeitet.. Eine Investition die sich lohnt.

MFG
  

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