SOS Studentin braucht Hilfe
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Hallo Ihr Lieben!
Bin im Mai 2003, nach einjähriger Wohnzeit, aus meiner Wohnung in München ausgezogen!
Verlief alles so weit ganz gut:
- Wohnung wurde auf Schäden untersucht (keine gefunden)
- Strom wurde abgelesen (und bereits von mir gezahlt)
- hab die Schlüssel zurückgegeben
... so, ABER die ganze Kaution wurde einbehalten, denn schliesslich wären ja eventuell noch Heizkosten zu bezahlen :shock: .
Ich bin ursprünglich aus Österreich und eine solche Vorgehensweise nicht gewohnt. Hier bekommt man die Kaution sofort nach der Schlüsselrückgabe wieder, die Heizkosten werden vom Mieter pro Monat bezahlt etc.
Gut, mag schon sein, dass dies in Deutschland anders gehandhabt wird, ABER, ich habe bislang (Nov. 2004) noch keine Abrechnung erhalten und weiss nicht wie ich mich verhalten soll.
Darum meine Frage:
Ist es gängig die ganze Kaution einzubehalten aufgrund der noch ausstehenden Heizkostenabrechnung?
Was soll ich machen?
Vielen lieben Dank für Euer Engagement ! Laut Rechtsanwälte (bin in ähnlicher Situation) darf der Vermieter bis zu max. 6 Monate nach Mietvertrag die Kaution voll einbehalten.
Dies wegen u.a noch ausstehenden Nebenskostenabrechnungen, Schäden, etc.
Nach spätestens 6 Monaten ist die Kaution zur Rückzahlung fällig bzw. wenn noch Mängel erschienen sind, teilweise zur Rückzahlung fällig.
Helfen tut hier eigentlich nur die Verurteilung des Vermieters vor Gericht wegen Nichtzurückzahlung der Kaution.
Auf normalem Weg kommt man nicht weiter.
Am Besten selber nochmal den Vermieter per Post (Einschreiben mit Rückschein) anschreiben und Sachverhalt (6 Monate) klären + Androhung auf Rechtsanwalt/Gericht. Hab was vergessen.
Nebenkostenabrechnungen müssen spätestens nach 1 Jahr gemacht werden (am Besten bei Miethilfeverein erkundigen).
Wenn nicht, kann man den Vermieter hierzu verklagen :)
Hoffentlich hast Du eine Rechtsschutzversicherung für Miete vor Mietabschluss gehabt.
Die schalten momentan alle auf Stur und bei Rechtsanwalt und Gericht muß man immer alles vorstrecken :( |