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Frage zur Kündigung

(225 Wörter in diesem Text)
(178 mal gelesen)   Druckbare Version




Ich habe mein Mietvertrag gekündigt.Gibt es eine Frist,wenn der Vermieter die Kündigung nicht akzeptiert oder kann er mir am letzten Tag das auch noch mitteilen?
Danke
Weiß wirklich keiner was?
Ich hab zwar viele Gerichtsurteile gefunden in dem der VM die Kündigung als nicht fristgerecht zurückgewiesen hat,,aber ob der das auch fristgerecht eingehalten hat,konnte man nicht rauslesen.Ich hab nämlich noch ein Mietvertrag von 1992,hätte eigentlich 12 Monate,aber in der Fußnote ist von "derzeit" die Rede.Ich habe ein echt schwieriges Verhältnis zu meinen Vermieter und rechne natürlich jeden Tag mit Post,aber vielleicht ist der VM ja auch froh uns endlich los zu sein*grins*
Die Spannung ist unerträglich ;)
Hallo "genervte Mieterin",
mein Vorschlag: eine Kopie der Kündigung nochmals als Einschreiben schicken und dem Vermieter für die Kündigungsbestätigung eine Frist von 14 Tagen setzen.

Gruß
nanda-devi
Nun ja das will ich aber nicht unbedingt.Schlafende Hunde sollte man nicht wecken.Der VM könnte das in den falschen Hals bekommen und es sich vielleicht noch mal anders überlegen.Wenn er mir am Tag der Schlüsselübergabe erst mitteilt das er die Kündigung nicht annerkennt,können wir zumindestens vor Gericht gelassen sagen,dass die Kündigung stillschweigend hingenommen wurde und wir somit nicht aus purer Berrechnung den MV gekündigt haben.Wir unterschreiben ja erst mitte Dezember den neuen MV..Die Kündigung erhielt der VM Ende Oktober.
Ach noch vergessen,ich will nach 3 Monaten raus ;)
  

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