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Betriebs- und Heizkostenabrechnung

(114 Wörter in diesem Text)
(141 mal gelesen)   Druckbare Version




Hallo.

Ich weiß, dass zu diesem Thema bereits gepostet wurde, aber es sind dennoch bei mir einige Unklarheiten zurück geblieben.

Ich bin zum 31. August 2002 aus meiner alten Wohnung ausgezogen und habe nun (6.11.2004) von der Hausverwaltung, an die mein ehemaliger Vermieter die "Sache" übergeben hatte, eine Betriebs- und Heizkostenabrechnung für die Jahre 2001 und 2002 erhalten, der zufolge ich beinahe 400€ nachzahlen soll. Ist diese Forderung noch rechtens?
Und was für Gründe könnten vorliegen, die mein Vermieter bzw. die Hausverwaltung nicht zu vertreten hat, so dass ich gegebenenfalls doch zahlen muss? Für Hilfe wäre ich sehr dankbar, denn die 400€ habe ich nicht.

Viele Grüße
  

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