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SUCHMASCHINE:

Art & Weise der Kleintierhaltung + möbliertes Wohnen

(363 Wörter in diesem Text)
(207 mal gelesen)   Druckbare Version




Hallo!

Ich habe einige Fragen, über deren Beantwortung ich mich sehr freuen würde...

1. Darf der Vermieter einem vorschreiben, WIE man Kleintiere in der Wohnung halten muss (im speziellen Fall verlangt der Vermieter, dass Kaninchen im Käfig gehalten werden)?

2. Wer muss defekte Möbel, Geräte, Armaturen usw. in einer möblierten Wohnung ersetzen bzw. bezahlen und gibt es da Richtlinien, welche Qualität die Möbel in der Wohnung haben müssen, damit sie der Mieter ersetzen muss, wenn sie durch den normalen Gebrauch kaputt gehen (bspw. Schubladen in Küchenschränken halten nicht, Möbel sind wackelig, dünne Teppiche)?

3. Wenn der Mieter aus Gutmütigkeit eigenmächtig Möbel repariert bzw. so herrichtet, dass sie zum normalen Gebrauch dienen, kann der Vermieter später darauf bestehen, dass sie in den ursprünglichen Zustand gebracht werden [wieder als Beispiel nichthaltende Schubladen in Küchenschränken, die durch Anschrauben der Halterung (welche vorher mit Holzkleber befestigt war), wieder zum Halten gebracht werden]?

4. Welche Schäden, die durch die Haltung von Kleintieren in möblierten Wohnungen entstehen, muss der Mieter selbst in Ordnung bringen (angenagte Tapeten, Fußleisten, Möbel, Teppiche?

5. Darf der Vermieter nachts die Heizung abstellen? Wenn ja, in welchen Zeiträumen und muss währenddessen eine Mindesttemperatur in den Wohnräumen gewährleistet sein?

6. Ist eine Klausel im Mietvertrag nichtig, die besagt, dass eine 4wöchige Kündigungsfrist besteht (nach neuem Mietrecht)?

So. Das wars erstmal...

MfG, Tori! :-)
Hallo Tori,

Die vom Gesetzesgeber festgelegten Kündigungsfristen (3 Monate für beide Vertragspartein nach neuem Mietrecht) sind rechtsverbindlich, siehe auch § 573c BGB..

Sind an der Mietsache Schäden durch Tierhaltung entstanden, ist Grundsätzlich der Tierhalter dafür in der Haftung, d.h. wenn deine Tiere Schäden verursachen bist du dafür verantwortlich und somit musst du die Schäden auf deine Kosten beseitigen.

In der Heizperiode vom 10 OKt. bis 30 April!!! Hier muss eine Temperatur von 22 Grad Celdius tagsüber ständig aufrecht erhalten sein, Im Rahmen einer Nachtabsenkung kann der Vermieter die Heizung regulieren, wenn eine Temp. von nicht weniger als 17 Grad Celsius gewährleistet werden kann. Er darf Sie jedoch nicht komplett abschaltet.

Aber im Zweifell immer den Mieterbund befragen...

MFG
  

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