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Mietspiegel Messlatte für Mieten

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Mietspiegel

Messlatte für Mieten

Der Mietspiegel macht das Preis-Niveau transparent.







Der Mietspiegel versucht, Mietpreise einer Stadt gerecht einzufangen.



Will der Vermieter mehr Geld, muss er das begründen – schriftlich, mündlich reicht nicht. Er darf die Miete auch nur so weit erhöhen, dass sie der örtlichen Vergleichsmiete entspricht.

Der Mietspiegel gibt die Vergleichsmiete wieder, in dem er mit der Durchschnittsmiete rechnet, die am Ort gezahlt wird.





Merkmale, die eine Wohnung teurer machen




Er berücksichtigt Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit oder Lage der Wohnung.


Die ortsübliche Vergleichsmiete kann auf vier Arten gemessen werden:



Mietspiegel,

Mietdatenbank,

Gutachten eines Sachverständigen,

drei Vergleichswohnungen.


1. Mietspiegel:

Das neue Mietrecht stellt dem gewohnten Mietspiegel einen qualifizierten Mietspiegel an die Seite.

Qualifizierter Mietspiegel:
Er muss nach „wissenschaftlichen“ Grundsätzen erstellt werden - repräsentative Daten bilden die Basis. Gemeinde oder Interessenverbände – sprich Mieter- und Eigentümer-Vereine – müssen ihn anerkennen. Aber die Eigentümer-Vereine können qualifizierte Mitspiegel nicht blockieren. Die Stadt kann auch ohne deren Zustimmung einen qualifizierten Mietspiegel erstellen.

„Einfacher“ Mietspiegel:
Der bekannte Mietspiegel gilt nach wie vor. Seine Daten bezieht er aus Erhebungen oder Verhandlungen der örtlichen Interessenverbände. Auch er braucht die Zustimmung von Gemeinde oder Interessenverbänden.
Preisübersichten von Finanzämtern oder Maklern sind keine Mietspiegel und unzulässig, um eine Mieterhöhung zu begründen.


Wirkungskreis:
Mietspiegel beziehen sich auf eine Stadt, eine Gemeinde, auf mehrere Gemeinden oder auch auch nur auf Teile einer Gemeinde.


Aktuelle Zahlen:
Der Mietspiegel soll alle zwei Jahre angepasst oder fortgeschrieben werden. Der qualifizierte Mietspiegel muss spätestens nach vier Jahren neu aufgestellt werden.


Kein Zwang zur Messlatte:
Das Gesetzt wünscht sich von allen Gemeinden und Städten, dass sie einen Mietspiegel erarbeiten. Das Gesetzt verpflichtet sie aber nicht.


Macht des qualifizierten Mietspiegels:
Der qualifizierte Mietspiegel hat immer Vorrang. Der Vermieter muss seinem Mieter immer informieren über Zahlen und Preise des Mietspiegels, wenn einer vorliegt. Er kommt an diese Zahlen nicht vorbei, auch wenn er die Mieterhöhung mit einem Gutachten vom Sachverständigen begründet oder mit drei Vergleichswohnungen.

Auch das Gericht zieht im Streit um die höhere Mieter immer den qualifizierten Mietspiegel heran.
  

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