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Unbefristeter Mietvertrag
(172 Wörter in diesem Text) (206 mal gelesen)
Unbefristeter Mietvertrag
Mieter und Vermieter legen keine Laufzeit für den Vertrag fest. Beide Vertragsparteien können jederzeit kündigen mit Einhaltung der gesetzlichen Frist.
Unbefristeter Vertrag
Faktoren gesetzliche Vorgaben
Form schriftlich oder mündlich
Laufzeit unbefristet: Vertragsende ist nicht mit Termin bestimmt.
Vermieter-Kündigung gesetzliche Kündigungsfrist,
nur gesetzliche Gründe zählen, z.B. Eigenbedarf.
Mieter-Kündigung gesetzliche Kündigungsfrist,
Grund ist nicht nötig.
Mieterhöhung Maximal ortsübliche Vergleichsmiete. Mieter muss zustimmen.
Staffelmietvertrag: Vertraglich vereinbarte Stufen. Zwischen den einzelnen Erhöhungen müssen 12 Monate liegen.
Indexmietvertrag: Erhöhung entspricht dem Preisindex für die Lebenshaltungskosten aller privater Haushalte. Erhöhung höchstens alle 12 Monate.
Vorteil Mieter bindet sich nicht jahrelang an die Wohnung.
Nachteil Gehört die Wohnung einem Privat-Vermieter, droht Kündigung wegen Eigenbedarf. |
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