|
|
Navigation
|
|
|
|
Login
|
|
|
|
Kostenlose News
|
|
|
Als Webmaster integrieren Sie unsere News jetzt kostenlos in Ihre themenverwandten Webseiten.
Weitere Infos >>
|
|
|
Mündlicher Vertrag
(162 Wörter in diesem Text) (271 mal gelesen)
Mündlicher Vertrag
Mieter und Vermieter einigen sich per Handschlag. Eine schriftliche Form liegt nicht vor.
Mündlicher Mietvertrag
Faktoren gesetzliche Vorgaben
Form mündliche Einigung.
Ausnahme: Soll der Vertrag befristet sein und länger als 12 Monate laufen, braucht er die schriftliche Form.
Inhalt Nennung aller Vermieter und Mieter,
Wohnung,
Miete,
Mietbeginn.
Laufzeit unbefristeter Vertrag
Vermieter-Kündigung gesetzliche Kündigungsfrist,
nur gesetzliche Gründe zählen, z.B. Eigenbedarf.
Mieter-Kündigung gesetzliche Kündigungsfrist,
Grund ist nicht nötig.
Mieterhöhung Maximal ortsübliche Vergleichsmiete möglich. Mieter muss zustimmen.
Vorteil Gesetz bestimmt Rechte und Pflichten:
Mieter zahlt z.B. keine Nebenkosten, muss nicht renovieren.
Nachteil schwierige Beweisführung |
[ Zurück zu Mietrecht - Fragen und Antworten | Bereichs- Übersicht ] |
|
|