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Hausrecht

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Hausrecht
Ein Immobilieneigentümer kann zwar grundsätzlich mit seinem Eigentum machen was er will – sofern er dabei Rechte Dritter nicht beschneidet. Doch wenn er eine Wohnung vermietet, so hat der Mieter Hausrecht an dieser. Er ist somit im Besitz dieser Wohnung. Er und seine Freunde und Bekannte dürfen nach seinem Ermessen die Wohnung betreten. Der Vermieter hingegen darf die Wohnung nur mit Einverständnis des Mieters betreten.
  

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