Navigation
Startseite
News [Archiv]
Fachberichte
Links
Downloads
NEU: Wohnungen
NEU: WG's
Ihr Artikel
Diskussionsforum
Suchindex
Mein Konto

  Login
Benutzername

Passwort

Kostenlos registrieren!. Gestalten Sie Ihr eigenes Erscheinungsbild. Passen Sie das Seitenlayout Ihren Wünschen an

  Kostenlose News

Als Webmaster integrieren Sie unsere News jetzt kostenlos in Ihre themenverwandten Webseiten.

Weitere Infos >>



SUCHMASCHINE:

Einstweilige Verfügung

(97 Wörter in diesem Text)
(210 mal gelesen)   Druckbare Version




Einstweilige Verfügung
In eiligen Streitfällen können sowohl Mieter als auch Vermieter vor Gericht eine einstweilige Verfügung beantragen. Dies ist ein Sicherungsverfahren mit vorläufigem Charakter. Die endgültige Entscheidung fällt dann später das zuständige Gericht.

Eine einstweilige Verfügung ist möglich, wenn es zwischen Mieter und Vermieter zum Streit kommt und letzterer beispielsweise in einer Racheaktion die Gas-, Strom- oder Wasserversorgung kappt. Durch eine einstweilige Verfügung kann der Vermieter gezwungen werden, die Versorgung wieder herzustellen. Auch der Vermieter kann eine einstweilige Verfügung beantragen. Beispiel: Der Mieter lagert sperrige Gegenstände im Treppenhaus eines Mehrfamilienhauses und soll diese beseitigen.
  

[ Zurück zu Mietrecht - Fragen und Antworten | Bereichs- Übersicht ]

   SUCHE  

  Mietvertrag/Immobilien
Ein Massivhaus vermittelt Stabilität und Beständigkeit und gibt
Ihnen eine Vielzahl an Gestaltungsmöglichkeiten. Realisieren Sie Ihren
Traum und entscheiden Sie sich für ein Massivhaus.

  Wohnungssuche ?
Sie suchen eine Wohnung im schönen Rheinland ? Eine passende Wohnung mieten in Düsseldorf ist mit entsprechendem Immobilienmakler kein Problem ! Oder eher im Bereich von Karlsruhe ? Den passenden Immobilienmakler Karlsruhe finden Sie hier !

  Wohnung einrichten?
Hier Infos zum Einrichten

Hier gibt es Infos zu Preis Bausparvertrag Oline kostenlos und schnell !!

Innen- oder Außentür Haustür online bestellen bei ottenbau.de


  Ihre Meinung
Sind Sie mit Ihrem Vermieter zufrieden?

Ja, bin sehr zufrieden
Ja, geht so
Na ja...
Nein, bin nicht zufrieden!
Mein Vermieter ist ein Ars..



Ergebnisse
Umfragen

Stimmen 16574





Erstellung der Seite: 0.171 Sekunden