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Mietminderung:Feuchter Keller und jetzt noch Ratten?

(329 Wörter in diesem Text)
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Hallo,
wir wohnen seit März in einem EFH, laut Anzeige, Vermieter und Makler ist das Haus in einem gepflegtem Zustand also trockener Keller, das ganze Haus isoliert...usw... Nun wohnen wir hier und die Mängelliste wird immer länger. Der Vermieter schweigt sich dazu aus und meldet sich nicht. Nun werden wir die Miete mindern auch rückwirkend, heute habe ich im Keller ( [u:3c83e53b0b]Keller[/u:3c83e53b0b]: bei Regen ist der Boden an einigen Stellen feucht; an den Kellertüren regnet es rein; Schimmelflecken an der Wand in Bodennähe kommen jetzt zum Vorschein <-- die Wand wurde vor unserer Besichtigung frisch gestrichen ) nun Rattenkot gefunden, ganz frisch!!! Für Mäusekot sind die Knödel viel zu groß. Habe ein wenig Müsli in eine Ecke gestreut (weniger als ein Fingerhut) um zu schauen ob die Viecher noch da sind.
Nun meine Frage: Wieviel kann hier gemindert werden? Wie sieht es mit Kündigung aus?
Ich werde heute bestimmt nicht schlafen können.
Wir haben auch einige Kellerasseln, die aus dem Keller (wie auch immer) hoch kommen im Haus.

Für eine Antwort wäre ich Euch sehr dankbar
Gruß maja_b
Hallo ich nochmal,

habe gerade gesehen dass man 100 % mindern kann (für die Tage an denen die Viecher hier im Haus waren,ab heute an, oder?). Wir haben gerade ein Fax losgeschickt, damit der Vermieter einen Kammerjäger herschickt.
Mal schauen ob wir diesesmal Nachricht von ihm bekommen.
(ich will hier nur noch weg, das ganze Haus ist sch....)

Schreibt mir trotzdem was Ihr wißt und denkt, danke


maja_b
Wenn ihre Mängelliste wirklich so lang ist, besteht evtl der Vorwurf der Arglistigen täuschung.

D.h. für sie, fristlose Kündigung. Erstattung jeglicher Kosten, Vergangenheit (Markler etc) und Zukunft (Markler, Umzug etc).

Besuchen sie einfach mal einen Anwalt / Mieterbund. lassen sie sich vertreten. Der Druck auf den VM wird dann höher.
Eine 100% Mietminderung halte ich für nicht haltbar. Ich habe in meinen Unterlagen leider nur 10% gefunden. Aber Mietmängel sind addierbar!
  

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