Nachträgliche Mietminderung wegen undichter Fenster?
(285 Wörter in diesem Text) (2229 mal gelesen)
Halli hallo,
wir wohnen seit Dez. 2001 in einer Mietwohnung. Schon im ersten Winter haben wir festgestellt, dass die Fenster der Wohnung ziemlich undicht sind. Die Vermieterin war dann mit ihrem Haus- und Hofinstallateur da, doch leider konnten auch seine kleinen Versuche nichts daran ändern, dass es ziemlich in der Wohnung zieht.
Nachdem sie viermal bei uns waren hat uns die Vermieterin eindeutig zu verstehen gegeben, dass sie keine neuen Fenster einsetzten wird.
Wir haben das damals so hingenommen, weil wir uns dachten, dass das von ihr dann bei der Heizkostenabrechnung sicherlich berücksichtigt werden wird.
Nach drei Jahren habe wir nun endlich die Heizkostenabrechnung für den ersten Abrechnungszeitraum bis 30.04.2002 bekommen. Die ist ja nun schön verjährt, muss also eh nicht mehr von uns bezahlt werden.
Allerdings hat sich auch nicht, wie von uns vermutet die undichten Fenster berücksichtigt und ist auch nicht ein Stück bereit deswegen bei den zukünftigen Heizkostenabrechnungen auf uns zu zu kommen.
Da wir nun eh in drei Monaten ausziehen wollen, ärgern wir uns im Nachhinein, dass wir nicht schon von Anfang an die Miete gekürzt haben. Ist so eine Mietkürzung im nachhinein noch zulässig? Wahrscheinlich doch eher nicht, oder gibt es da einen Schlupfwinkel.
Danke im Voraus.
Lieben Gruß
Birgit Das sieht ganz schlecht aus.
Keine Chance Moment, ausser sie haben die MIete unter Vorbehalt gezahlt!
Dann kann ihnen sicher ein Anwalt eine Nachträgliche Kürzung durchboxen.
Ich zahle meine Miete nämlich seit 12 Monaten unter Vorbehalt, wegen der Fenster. Wenn ich diesen Winter AUCH nachweisen kann das sie ziehen, kann ich für die Heizmonate die miete wohl ca. 35% kürzen (Mieterbund juhu) |