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Zoff wegen Nebenkosten und Kaution - mal anders

(366 Wörter in diesem Text)
(211 mal gelesen)   Druckbare Version




Hallo alle,

ich hab grad ordentlich Zoff mit meinem Vermieter: Also im letzten Jahr habe ich mch von meinem Partner getrennt und der ist Ende Juli ausgezogen. Mit dem Vermieter ist vereinbart, daß ab jetzt alles auf meinen Namen läuft, auch die Kaution. Die Nebenkosten (60Euro/Monat, Heizung extra) sind zu 100% pro Kopf abgerechnet, und ich habe immer so 80 Euro nachgezahlt. Die Wohnung ist mir allein zu teuer, bin im März dann auch ausgezogen. Jetzt wollt ich endlich mal die Kaution haben und der Vermieter weigert sich, weil er die Nebenkosten mit verrechnen will und noch keine Jahresaufstellung gemacht hat. Für 2003 bringt er die jetzt im November, und für die 2004 wohl im November 2005, und dann bekomme ich den Rest. Seit ich dort allein wohne, zahl ich aber immer noch den gleichen NK-Betrag wie vorher, also für 2 Personen. Da müßte ich ja für 2003 was rausbekommen, und für 2004 erstrecht. Hab mal so gerechnet, falls sich die Kosten nicht ändern:
Jahreskosten-NK 2002: 12x60+80
Vorauszahlung: 12x60
Personen x Monat 2002: 2x12
Personen x Monat 2003: 8x2+4x1
Personen x Monat 2004: 3x1
Das sind dann (12x60+80) x (8x2+4x1) / (12x2) - 12x60 = -53,33 Euro für 2003, und (12x60+80) x (3x1) / (12x2)- 3x60 = -80 Euro. Minus heißt, daß ich was zu kriegen habe. Müsste doch jeder kapieren, der das kleine Einmaleins kann. Das hab ich ihm auch vorgerechnet, und er sagt bloß, das ist ihm egal, ich muß abwarten, bis alle Aufstellungen fertig sind, dann erst will er überweisen. Immerhin gehts um 1500 Euro, und ich brauche das Geld. Ich könnt ihn fressen den Kerl, der spinnt doch! Was sagt ihr denn dazu?
Janina
Der VM darf einen [b:c8b6b5ed14]TEIL ! ! [/b:c8b6b5ed14]der Kaution zurückhalten, d.H. einen zu erwartenen Betrag. (Hochrechnung)

Wenn die Nebenkostenabrechnung 2003 abgeschlossen ist, fordern sie Ihren VM auf, min 75%der Kaution an sie auszubezahlen.
Vergessen sie die Zinsen nicht*gg*

Hier noch ein Urteil:
[b:c8b6b5ed14]Solange der VM ohne eigenes Verschulden die zum Vertragsende gebotene Betriebkostenabrechnung nicht erstellen kann, darf er zumindest einen Teil der Kaution zurückbehalten, wenn mit einer Nachzahlung zu lasten des Mieters zu rechnen ist (AG Langen WM1996 S.31)[/b:c8b6b5ed14]
  

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