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Eigenbedarf

(226 Wörter in diesem Text)
(199 mal gelesen)   Druckbare Version




Hallo,

meine Vermieterin teilte mir telefonisch mit, das sie nach Ihrem Hausverkauf (Einfamilienhaus,das Sie aus gesundheitlichen Gründen Ihres Mannes nicht behalten möchte) wieder zurück in unsere jetztige Mietwohnung möchte. Wir sind hier vor 3,5 Jahren eingezogen und haben Geld und Arbeit hier reingesteckt. Wir sind eine Familie mit 2 Kindern, wo sollen wir hin, wenn uns die Kündigung dann schriftlich erreicht. Wir haben hier eine Wohnung mit Garten und Garage angemietet, kann man uns zumuten in eine kleine Wohnung zu ziehen? Wir haben die Wohnung damals über Haus + Grund bekommen, wo wir auch eine Bearbeitungsgebühr bezahlt haben. Wir haben eine neue Küche von 10.000 DM hier einbauen lassen. Ich hätte das doch alles nicht gemacht, wenn ich gewußt hätte, das wir hier wieder raus müssen. Hätte ich ein Recht dazu evtl. Umzugskosten von Ihr erstattet zu bekommen, ich lese überall nur, das man Kosten erstattet bekommt, wenn der Eigenbedarf nicht berechtigt ist. Ich kann nicht glauben, das wir so sang- und klanglos hier rausgehen müssen. Ich hab vielleicht etwas wirr geschrieben *g*, entschuldigt, aber ich bin noch ziemlich aufgewühlt.Vielleicht hat jemand einen Tip, über einen Anwalt wird es bestimmt ne Menge kosten.

Gruß Leines
Eigenbedarf ist ein heikles Thema.
Sollte der Grund des Eigenbedarf korrekt sein, müssen sie wohl "Sang und Klanglos" ausziehen.
Lassen sie sich ggf durch einen Anwalt /Mieterbund.de beraten
  

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