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Abrechnungszeiträume widersprechen sich - was tun?
(116 Wörter in diesem Text) (188 mal gelesen)
Hallo zusammen,
ich habe meine Nebenkostenabrechnung bekommen, auf der oben drüber der Abrechnungszeitraum vom 01.01. bis 31.12. 2003 steht.
Wenn ich mir aber die beiliegende Abrechnung für Heizkosten ansehe, so sind sie dort nur bis 31.10.2003 abgerechnet.
Wie sieht das jetzt für mich aus?
Nach gesetz verjähren ja Nebenkosten, wenn sie nicht nach spätestens einem Jahr eingefordert werden, also bei mir 31.12.2004 generell.
Aber was ist mit den Heizkosten? Kann der Vermieter die Monate November und Dezember 2003 einfach in der Abrechnung 2004 mit abrechnen, die dann ja wahrscheinlich aber vom 01.01.2004 bis 31.12.2004 ausgewiesen wird?
Oder sind die 2 Monate damit verfallen, wenn er sie nicht bis zum 31.12. diesen Jahres nachfordert? |
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