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Vermieterin und ihr Lebensgefährte
(137 Wörter in diesem Text) (208 mal gelesen)
Hallo,
da es in der jüngsten Vergangenheit schon zu Streitigkeiten (wegen Renovierungsarbeiten beim anstehenden Auszug) zwischen meiner Vermieterin und ihrem Lebensgefährten einerseits und mir andererseits gekommen ist, habe ich jetzt ein Problem damit, bei der nächsten anstehenden Besichtigung der Wohnung mit einer möglichen Nachmieterin diesen Lebensgefährten - der nicht Vertragspartei, also nicht Vermieter ist - , wieder in die Wohnung zu lassen.
Meine Frage ist daher: Bin ich verpflichtet bei einer Wohnungsbesichtigung außer der Vermieterin und der möglichen Nachmieterin auch den Lebensgefährten der Vermieterin in die Wohnung zu lassen.
Was meint ihr so? Also eine Person darf sie mitnehmen,wenn angekündigt und das darf ja dann nur die ewtl Nachmieterin sein.VM+Nachmieter=Ja,VM+LG+NM=Nein.
Da du eine sehr schwierige VM zu haben scheinst,denke immer an einem Zeugen und prüfe genau was du unterschreiben sollst.Ggf.lasse dein MV mal überprüfen. |
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