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SUCHMASCHINE:

Hund zu Besuch trotz Haltungsverbot in Mietwohnung?

(259 Wörter in diesem Text)
(310 mal gelesen)   Druckbare Version




Hallo

Ich bin neu hier im Forum und bin ihr, weil es mir in einem anderen Forum empfohlen wurde.

In meinem Mietvertrag steht, dass ich ausser bei Kleintierhaltung den Vermieter fragen muss, wenn ich Haustiere halten möchte. Gut, ich habe also gefragt ob ich Katzen halten darf und der Vermieter sagte Katzen seien ok, aber Hundehaltung nicht. Ok, kein Problem bis dahin, habe ja keinen Hund. Aber nun kriegt mein Freund nächste Woche einen Hund und da mein Freund des öfteren für mehrere Tage bei mir ist, möchte er den Hund natürlich gern mitbringen. Dazu müsste der Hund dann natürlich auch in der Wohnung schlafen.
Meine Frage ist nun, ob das Hundehaltungsverbot auch dann gilt wenn das Tier nur zu Besuch ist und wie lang der Hund bleiben dürfte. Gibt es dafür Gesetze oder Regelungen?

Vielen Dank schon mal,
MfG
Shani
Zitat vom Mieterverein Hamburg (Merkblatt Nr.33, Tierhaltung in der Mietwohnung):
[quote:83c4a32671]Ein Tierhaltungsverbot besagt nicht, dass Ihre Besucher ihren "Fiffi" draußen lassen müssen. Auch wenn Sie für einige Tage ein Tier in Pflege nehmen, liegt keine unzulässige Tierhaltung vor.
[/quote:83c4a32671]
Vielen, vielen Dank

Jetzt können mich also beide besuchen.

MfG
Shani
Wer kann uns helfen wir wollen ein hund haben.Aber im Mietvertrag steht
das die Hund nicht über 40 cm sein dürfen.
Weil ich bin sehr lange immer am arbeiten auf monatage
Und wir Wohnen in so eine Assi siedlung.Meine frau hat immer schieß
mit unserren Sohn spazieren zu gehen.
Kann mann da irgent was machen????[/b]
  

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