Navigation
Startseite
News [Archiv]
Fachberichte
Links
Downloads
NEU: Wohnungen
NEU: WG's
Ihr Artikel
Diskussionsforum
Suchindex
Mein Konto

  Login
Benutzername

Passwort

Kostenlos registrieren!. Gestalten Sie Ihr eigenes Erscheinungsbild. Passen Sie das Seitenlayout Ihren Wünschen an

  Kostenlose News

Als Webmaster integrieren Sie unsere News jetzt kostenlos in Ihre themenverwandten Webseiten.

Weitere Infos >>



SUCHMASCHINE:

Mietvertragklausel: ....Verlängerung über ein Jahr,.......

(383 Wörter in diesem Text)
(249 mal gelesen)   Druckbare Version




Hallo!
In unserem Mietvertrag, der vor 3 1/2 Jahren geschlossen wurde steht eine Klausel, nachder man nur die Wohnung kündigen kann, wenn man sie 3 Monate vor Ablauf der Einjahresfrist kündigt.
Bei uns ist das so der Fall. Wir sind im März vor 3 1/2 Jahren eingezogen. Wenn wir ausziehen wollen, muss man Anfang Dezember bzw. Ende November kündigen, damit man am 28. Februar die Wohnung verlassen darf. Sollte man diese Kündigung verpassen, weil amn evt. erst im Juni eine neue Wohnung bekommt, dann verlängert sich das Mietverhältnis wider um ein Jahr.
Nun haben wir gehört, dass diese Klausel gar nciht zulässig ist.
Unsere Familie hat sich verkleinert. Wir wohnen nun in einer 4-Zimmer Wohnung mit 3 Personen (früher 4) und uns ist die Wohnung zu groß und auch zu teuer.
Kann man irgendwie mit "normaler " Kündigungsfrist von 3 Monaten aus dem Mietverhältnis raus?
Kündigungsfristen sind verbindlich!

Es darf nicht etwa vereinbart werden, dass der Mietvertrag nur zu einem bestimmten Termin (z.B. 31.12). Ausser sie haben einen Zeitmietvertrag.
Auto Verlängerungen gibt es nicht, dann ist es ein unbefristeter Mietvertrag!

(LG Wuppertal DWW 1988 S.4)
Hallo!
Danke erst mal für die Antwort.
Es ist so. Wir sind am 1.3.2001 hier eingezogen. Im Mitvertrag steht folgendes.
-------------------------------------------------------------------------------------
Bei Punkt 2
....Nur für Verträge von bestimmter Dauer
(Vertragsdauer bei beabsichtigtem Eigenbedarf oder wesentlichen Baumaßnahmen mximal 5 Jahre, bei Staffelmietvereinbahrungen maximal 4 Jahre)
Der Mietvertrag wird für die Dauer von [color=red:aa60bfa139]2[/color:aa60bfa139] Jahren geschlossen und läuft am [color=red:aa60bfa139]/[/color:aa60bfa139] ab
Der Vermieter wird dem Mieter 3 Monate vor Ablauf der Mietzeit schriftlich mitteilen, ob diese Verwendungsabsicht noch besteht.
Das Mietverhältnis verlängert sich um jeweils [color=red:aa60bfa139]1[/color:aa60bfa139] Jahr, falls es nicht mit der gesetzlichen Frist zu seinem Ablauftermin gekündigt wird.
-------------------------------------------------------------------------------------
Das rote ist das, was der Vermieter mit Hand eingetragen hat. Das andre ist vorgedruckt.


Kann ich denn nur immer zum 28 Februar kündigen, oder auch zu anderen Zeitpunkten?
Weiß keiner, ob ich auch früher aus dem Mietvertrag rauskomme? Vielleicht so, dass ich jetzt kündige und bis 31 . 1. die Wohnung kündigen kann. Das wären 3 Monate. Wäre das trotzdem rechtens?
Obwohl wir den Zeitmietvertrag haben, der sich immer um ein Jahr verlängert? Siehe mein letztes posting mit Zitat aus dem Mietvertrag.
Wir haben nämlich schon einen neue Wohnung. Wäre superdringend.
Danke
  

[ Zurück zu Mietrecht - Fragen und Antworten | Bereichs- Übersicht ]

   SUCHE  

  Mietvertrag/Immobilien
Ein Massivhaus vermittelt Stabilität und Beständigkeit und gibt
Ihnen eine Vielzahl an Gestaltungsmöglichkeiten. Realisieren Sie Ihren
Traum und entscheiden Sie sich für ein Massivhaus.

  Wohnungssuche ?
Sie suchen eine Wohnung im schönen Rheinland ? Eine passende Wohnung mieten in Düsseldorf ist mit entsprechendem Immobilienmakler kein Problem ! Oder eher im Bereich von Karlsruhe ? Den passenden Immobilienmakler Karlsruhe finden Sie hier !

  Wohnung einrichten?
Hier Infos zum Einrichten

Hier gibt es Infos zu Preis Bausparvertrag Oline kostenlos und schnell !!

Innen- oder Außentür Haustür online bestellen bei ottenbau.de


  Ihre Meinung
Sind Sie mit Ihrem Vermieter zufrieden?

Ja, bin sehr zufrieden
Ja, geht so
Na ja...
Nein, bin nicht zufrieden!
Mein Vermieter ist ein Ars..



Ergebnisse
Umfragen

Stimmen 16574





Erstellung der Seite: 0.152 Sekunden