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Gültige Begründung für Mieterhöhung ???
(59 Wörter in diesem Text) (207 mal gelesen)
Hallo,
nach dem Einzug meines Lebenspartners habe ich eine Mieterhöhung (Kaltmiete) um 40 % bekommen. Die Begründung hierfür sind die gestiegenen Abnutzungkosten der Wohnung. Ist dies gerechtfertigt ? Was kann ich tun ?
Gruß
Tamara Nein, das ist nicht zulässig.
Bitte wenden sie sich an den Mieterbund. ggf ist dies Wucher.
Wucher ist Strafbar! |
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