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SUCHMASCHINE:

Wohnungsgröße, Fliesenboden, Herdanschluss

(272 Wörter in diesem Text)
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Hallo, mein Vermieter hat beim aufmessen der Wohnung festgestellt, dass diese nur 71,2 m2 groß ist , anstatt der im Vertrag stehenden 75m2. Habe ich die Möglichkeit, zuviel bezahltes Geld zurückzufordern?

Ich habe in meiner Wohnung auch keinen vernünftigen Anschluss für den Elektroherd, d.h. er ist an einer normalen Steckdose angeschlossen, was von der Leistung her nicht so ganz das Wahre ist. In der Küche befindet sich jedoch noch ein Gasanschluß, welcher jedoch verschlossen ist. Auf Anfrage an den Vermieter, diesen wieder zu öffnen, schlug er mir vor das ich das gern auf meine Kosten machen kann. Ist da rechtens? Müßte er nicht für einen vernünftigen Anschluss sorgen?

Außerdem brechen bei mir in der Küche die Bodenfliesen, aufgrund unsachgemäßer Verlegung durch den Vormieter, weg. Um wieviel Prozent könnte ich die Miete dafür kürzen. Welche Frist zur Behebung des Mangels sollte man denn einräumen?

Fragen über Fragen, ich möchte mich im voraus schon mal für die Hilfe bedanken!

Grüße, Hagen
Thema Grösse:

Nein, Abweichung liegt innerhalb einer Tolleranz (ca 10%).

Herd:
Es muss ihnen möglich sein, einen Herd (mit Ofen) anzuschliessen. Dies ist auch an 230V möglich ! ! ! Solange eine EIGENE Sicherung 16A vorhanden ist. Sollte der Herd z.B. auf einer Mischsicherung liegen (Andere genutzte Steckdosen mit starken Verbrauchern) könnte es zum regelmässigen Ausfall der Sicherung führen. Sollte dies regelmässig passieren ist dies ein Mangel.

Den Gasanschluss freischalten müssten sie Übernehmen. solange der Herd im jetztigen Zustand möglich ist.

Bodenbelag in der Küche darf schäden im Normalen Maas haben. Sollten z.B. setztrissen da sein, ohne Verletzungsgefahr, kaum ein Mangel. (da nur Optisch)
  

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