|
|
Navigation
|
|
|
|
Login
|
|
|
|
Kostenlose News
|
|
|
Als Webmaster integrieren Sie unsere News jetzt kostenlos in Ihre themenverwandten Webseiten.
Weitere Infos >>
|
|
|
Wohnungsübergabe
(133 Wörter in diesem Text) (211 mal gelesen)
Hallo,
ich habe mal eine Frage.
Meine Frau und ich ziehen am 30.11.04 aus unserer Wohnung aus. Nun wurden wir von früheren Nachbarn darauf aufmerksam gemacht, das die Wohnbaugesellschaft (der Vermieter) mit einem Baustrahler durch die renovierte Wohnung ging, um Flecken, "Schmutz" in der Badewanne ect. ausfindig zu machen. Sie fanden z.B. an der Innenseite der Tür des Badezimmers "komische" Streifen und Flecken, die ganz klar von der Feuchtigkeit kamen. Die Mieter mußten die Tür erneuern. Nun meine Frage:
Ist es gesetzlich erlaubt, das mit einem Baustrahler die Wohnungsübergabe gemacht wird?
Bei Einzug wurde schließlich auch nicht mit solch einem Strahler gearbeitet.
Danke für eure Antworten. :D Sie können gegen eine "Übermässig" genaue Abnahme Einspruch einlegen.
Denken sie dran, es heisst nur fachgerecht! Sie dürfen "kleine" Fehler bei der Renovierung machen. |
[ Zurück zu Mietrecht - Fragen und Antworten | Bereichs- Übersicht ] |
|
|