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SUCHMASCHINE:

Renovierung, Reinigung bei Auszug / Zusatzvertrag

(285 Wörter in diesem Text)
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Ist ein Zusatzvertrag mit der Formulierung "als gesetzlicher Bestandteil" gesetzlich tatsächlich zulässig?
In dem Zusatzvertrag ist festgehalten, daß bei Auszug alle Raufasertapeten fachgerecht gemalert werden müssen und der Teppichboden zu reinigen ist. Außerdem steht da, daß der Mieter Klein- und Schönheitsrep. in Höhe von 300,- Euro pro Jahr zu zahlen hat.

Im eigentlichen Mietvertrag steht, daß bei Auszug die Schönheitsreparaturen nur zu 25% gezahlt werden müssen, wenn sie zwischen 1 und 2 Jahre zurückliegen (dieser Fall trifft zu, ich hatte die Wohnung nur 1 Jahr und 3 Monate bewohnt). Welche Klausel ist jetzt wirksam?
Muß ich den Teppich reinigen?

Außerdem sind Wasserflecken auf den hölzernen Fenstersimsen, und der Vermieter will die Kosten fürs Abschleifen und Neu-Lackieren auch auf mich abwälzen. Ist das zulässig? (Im Mietvertrag sind für Schäden an Fenstern, Fensterläden, Türen usw. als max. zu zahlende Summe 75,- vereinbart - gilt das auch für die Wasserflecken?)

Zudem sagt der Vermieter, daß die Lüftung in den Nachtspeicheröfen jährlich gereinigt werden muß, und will auch das durch mich bezahlen lassen. Dafür ist nirgends etwas vereinbart. Muß ich das zahlen?

Danke für Antwort!
Die Antwort ist ganz einfach.

Fachgerecht, heisst , sie können es selber machen.
die 25 % beziehen sich auf einen Kostenvoranschlag einer Fachfirma.

Rechnen sie sich durch, was für sie billiger ist.

Reinigung des Boden ist zulässig.

Wasserflecken:
Hier eine einfache Frage. Wie können Wasserflecken auf einer ordungsgemäss lackierten oberfläche entstehen. Es hört sich nach einem Vorschaden an, für den sie nicht haften müssten.

Lüftung der Öfen ist eine Wartung. Diese ist vom Mieter zu tragen. Sollte zu der Wartung eine Reparatur kommen, muss der Mieter trotzdem nur den Teil Wartung tragen.
  

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