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Hohe Heizkosten in Betriebskostenabrechnung

(1187 Wörter in diesem Text)
(2227 mal gelesen)   Druckbare Version




Hallo,

ich habe meine BK-Abrechnung bekommen und soll 540 Euro nachzahlen. Habe eine 2Zimmer-DG-Wohnung im 1. Jahr habe ich 250 Euro nachgezahlt und für letztes Jahr soll ich jetzt 540 Euro zahlen.

Ich arbeite tagsüber, die Heizung ist tagsüber daher aus und wenn nur abends im Schlafzimmer an, ansonsten heize ich nur am Wochenende, auch da sparsam.

Ich liege 300 Euro über dem Durchschnitt im Haus für Heizkosten. Kann das sein? Kann ich dagegen in Einspruch gehen wegen schlechter bzw. keiner Dämmung ? Und im Haus wohnen nur Rentner die ganztags zuhause sind.

--Christian
Hallo,

ich habe dasselbe Problem.

Meinen Thread findest du weiter unten. Habe 500 % Anstieg in den Heizkosten und werde mich jetzt mit meinem Vermieter streiten.

Erfolgschancen ungewiss, man sagt, eher gering, da mir wohl die Beweislast obliegt, die Fehlerhaftigkeit des Heizkostenabrechnung zu belegen.

Wie werden die Heizkosten denn bei dir abgerechnet? Messdienst? Wenn ja, welcher? Über Heizkostenverteiler (kleine Geräte am Heizkörper) oder Heizkostenzähler (eichpflichtige Geräte, i.d.R. im Keller). Wenn Verteiler, dann Frage: elektronische Messung oder über Verdunstungsröhrchen?

Hast du etwas vor der Heizung stehen? Bei mir befindet sich ein Schrebtisch vor der Heizung. Dass Messgerät ist quasi durch den Schreibtisch "isoliert", so dass sich die Hitze dahinter staut. Habe an die 40 Grad vor dem Messgerät gemessen.

Wenn eine Messdienst-Firma die Heizkostenabrechnung erstellt, dann kannst du:
1) die Einzelnachweise für die monatlichen Zwischenablesungen ausdrucken lassen (soweit elektronischer Verteiler)
2) Das Gerät durch einen Techniker prüfen lassen, wobei die Messdienstfirmen tendenziell die Überprüfung wohl in Kosten stellen
3) dir vom Vermieter sämtliche Belege der Abrechnung in Kopie übergeben lassen (Anspruch), auch die Belege für die Heizkostenabrechnungen der anderen Mietsparteien
4) Ein Heiztagebuch beginnen für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung.

Ich sag dir aber gleich, dass es nicht einfach wird, wenn der Vermieter auf stur stellt.

Grundsätzlich muss der Mieter die Fehlerhaftigkeit des Messergebnisses beweisen, soweit allgemeingebräuchliche Messmethoden verwendet werden. Eine Ausnahme besteht dann, wenn der Heizkostenverbrauch unerklärlich und abrupt angestiegen ist. Die Grenzen für einen solchen "relevanten" Anstieg sind jedoch nicht unerheblich. Das LG Berlin ging von 50 % aus, andere von 100 oder Mehr. Dies Sache ist eben, dass der Verbrauch immer mit dem Heizverhalten des Mieter zusammenhängt.

Im Internet liest man, dass es keine schlechte Idee ist, einen Mieterbund aufzusuchen, wenn es hier Probleme gibt. Die sollen sich oft besser auskennen als normale Anwälte.

Wie gesagt, ich habe dasselbe Problem... aber noch keine Lösung.

Wenn du weitere Fragen hast: portsches@gmx.de
Dass mit der Dämmung wird übrigens kaum weiterhelfen.....


Hier gibt es sehr unterschieldiche Rechtsprechung, wobei die Mehrzahl der Urteile wohl davon ausgehen, dass man wegen mangelnder Dämmung wenigstens so lange nicht mindern kann, wie der Heizkörper, auch bei Vollast, stark genug ist, um tagsüber Temperaturen von 20 Grad und Nachts im Schlafzimmer 16 - 18 Grad zu erzeugen.

Ein Anspruch auf Minderung kommt u.U. in Betracht, wenn das Haus offensichtlich erheblich von den Standarts abweicht, die zur Zeit des Baues für die Dämmung galten............ oder so ähnlich.

Habe ich auch schon dran gedacht..... aber da kommt man wohl nicht weiter.
[quote:6f2707dc78="hilfesuchender 1"]
Grundsätzlich muss der Mieter die Fehlerhaftigkeit des Messergebnisses beweisen, soweit allgemeingebräuchliche Messmethoden verwendet werden. Eine Ausnahme besteht dann, wenn der Heizkostenverbrauch unerklärlich und abrupt angestiegen ist. Die Grenzen für einen solchen "relevanten" Anstieg sind jedoch nicht unerheblich. Das LG Berlin ging von 50 % aus, andere von 100 oder Mehr. Dies Sache ist eben, dass der Verbrauch immer mit dem Heizverhalten des Mieter zusammenhängt.
[/quote:6f2707dc78]

hallo,

Ich habe hier die elektronischen Messgeräte an den Heizkörpern von der Firma Ista. Auf den Einzalabrechnungen der Firma finden sich die einzelnen abgelesenen Werte. Die größte Abweichung eines Einzelwertes beträgt 800%. Mehr als die Hälfte der Einzelwerte hat eine Abweichung > 100 %. Die Gesamtsumme aller 13 Meßstationen könnte stimmen. Mir ist diese Abrechnung unerklärlich. Auf eine Aussprache mit dem Vermieter lege ich keinen Wert und habe gegen den Mahnbescheid wiederspruch eingelegt.

mfg

georg
aha ista da hab ich auch ne rechnung bekommen und zwar auch 339 euro mehrzahlung das sidn dann 385 heizungs und warmwasserkosten !!! in 2 monaten??? das geht doch gar ned is nur ne klien 2 ziommer wohung gewesen...
Hallo,

mir geht es genauso. Ich musste bis jetzt jedes Jahr meine Heizkostenabrechnung reklamieren.

Obwohl meine Ablesewerte für 2003 deutlich weniger ausweisen, soll ich ca. 500 € nachzahlen. Bei näherem Studium der Abrechnung bin ich über die Umrechnungsfaktoren gestolpert. Diese sind für 2003 ein mehrfaches höher wie für 2002:

2003 - 2002
1,675 - 0,800
2,360 - 0,775
0,945 - 0,275
2,945 - 0,975
4,135 - 1,350

Kann sich der UF von Jahr zu Jahr ändern bzw. so frapide erhöhen?

Gruß Klaus
Auch bei mir gibt es massive Probleme mit den Zählern der Firma ista. Soll für Sep.-Dez. 03 650 Euro nachzahlen, war allerdings die meiste Zeit nicht da und hatte folglich die Heizkörper aus. Mein Vormieter soll im zeitraum Jan-Aug 48 Einheiten verbraucht haben, während mir für die besagten 4 Monate 2135 Einheiten in Rechnung gestellt werden! Ablesewerte, Stichtage etc. scheinen jedoch ok zu sein. Hat jemand etwas ähnliches erlebt?
Also ich habe auch diese Wärmeabnehmer Telemetric Pro
und steige da kaum durch.
Vielleicht kennt sich hier jemand damit aus, wie sich diese
Werte zusammenstellen.
Einmal ist es ja die Gerätenummer, dann der Wert der
abgelesen wird und auf dem Formular steht ein neuer
Anfangswert.
Wenn ich die letzten beiden Jahre vergleiche, stelle ich
irgendwie keinen Zusammenhang der Werte fest.
Der Verbrauch müßte doch sein: neuer Anfangsstand bis Ablesewert...oder?
Auf dem Gerät ist nur ein Wert der sich beim heizen erhöht.
Weiß jemand genaueres, wie hier abgelesen wird?
hallo

auch bei mir gibt es eine heizkostenabrechnung die im vergleich zur identischen wohnung im hause doch fast den doppelten wert ausweist - die ablesungen beim nachbar 338 einheiten bei mir doch wirklich 1242 (ausserdem bei mir nur 10 monate) einheiten.

eine überprüfung der erfassungsgeräte durch ista hat nichts ergeben. eine kontrolle der heizkörperventile (ob diese wirklich schliessen) leider auch nicht

der vermieter unterstützt uns - hat aber auch keine lösung

nun habe ich gehört das die elektronischen erfassungsgeräte von ista teilweise bereits auf wärme bzw. licht reagieren ???!!! und kräftig einheiten zählen ????!!!!

kann mir dazu jemand eine info geben ?

grüsse
Ich freue mich, dass ich mit meinem Problem doch nicht so alleine bin:
Nach der letzten Abrechnung sollen wir mit einer 93 qm-Wohnung bei 502 qm beheizter Wohnfläche mehr als die Hälfte des gesamten Verbrauchs produziert haben...
Wir haben insgesamt 14 Heizkörper, von denen aber regelmäßig nur drei in Betrieb sind, da die Wohnung eigentlich sonst warm genug ist. Ich habe daher der Abrechnung widersprochen und u.a. eine Überprüfung der Heizkostenverteiler angemahnt. Die Verwaltung ist hierzu zwar bereit, will mir aber die Kosten hierfür aufdrücken, wenn sich herausstellen sollte, dass die Heizkostenverteiler in Ordnung sind. Dürfen die das? Und wenn ja, was dürfte der Spass so in etwa kosten?

Für weitere Kontakte: Feuerteuffel8899@aol.com
  

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