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Hausmeistervertrag
(147 Wörter in diesem Text) (2133 mal gelesen)
Wir bewohnen in München eine 3.5 Zimmer Wohnung und zahlen für diese Wohnung den laut Mietvertrag
verlangten Mietzins incl. Nebenkosten. Der Vertrag ist unbefristet abgeschlossen.
Als zweites sind wir mit einem zweiten Vertrag in dem Anwesen Hausmeister, der die einzelnen Aufgaben
regelt. Die Entlohnung ist minimal im Verhältnis zu den Mietkosten (ca. 25%).
Auf dem Mietvertrag steht als Ergänzung -Dienstvertrag- und in dem Hausmeistervertrag steht, dass der Hausmeister-
vertrag Bestandteil des Mietvertrage ist. Auf keinen der beiden Verträge steht, dass bei Kündigung eines Vertrages
z.B. des Hausmeistervertrages der ander Vertrag mit erlischt.
Ist der Mietvertrag mit gekündigt, wenn der Hausmeistervertrag seitens des Eigentümers gekündigt wird?
Als zweite Frage, möchten wir folgendes gerne wissen: Wenn im Leistungsverzeichnis Aufgaben fehlen, kann der Eigentümer
auf Erfüllung bestehen bzw. den Hausmeistervertrag kündigen wenn diese nicht schriftlich fixierten Aufgaben nicht erfüllt werden? |
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