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Rausschmiss nach Zwangsversteigerung bei WBS-Wohnung?
(99 Wörter in diesem Text) (209 mal gelesen)
Die WBS-Wohnung (Wohnberechtigungsschein), in der ich seit 4 Jahren wohne, wird nun nach dem Tod des Vermieters demnächst zwangsversteigert.
Kann es passieren,
- dass sie dann keine WBS-Wohnung mehr ist, also deutlich teurer wird und ich somit die Wohnung aufgeben muss
- oder dass mich sogar der Ersteigerer einfach so rausschmeissen kann?
Wo kriege ich als Student Hilfe, außer hier, ohne Mitglied im Mieterbund zu sein? wenden sie sich bitte ans Sozialamt.
Man kann sie nicht ohne weiteres Kündigen und sie sind ggf ein Sozialhärtefall! Bitte klären sie das mit dem Sozialbeamten. |
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