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Kündigung, wenn nicht zum Monatsletzten -> unwirksam???
(37 Wörter in diesem Text) (151 mal gelesen)
Hallo,
vielleicht könnt Ihr uns helfen.Problem ist: Wir haben unsere Wohnung versehentlich nicht zum 31.12.04, sondern zum 01.01.05 gekündigt. Ist die Kündigung unwirksam, bzw. kann der Vermieter für den Januar 05 noch Miete verlangen? :shock: |
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