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SUCHMASCHINE:

nebenkostenabrechnung 16 Monate nach Auszug -> verjährt.

(118 Wörter in diesem Text)
(209 mal gelesen)   Druckbare Version




Hallo,

ich bin am 31.03.2003 aus meiner alten Wohnung ausgezogen. Hab auch schon Kaution und alles zurückbekommen. Für mich war das eigentlich erledigt mit der Wohnung.
Dach plötzlich Anfang Juli (9.7.04) bekomm ich eine Nebenkostenabrechnung für den abrechnungszeitraum 01.01.03 - 31.12.03. :evil:
Wonach bemißt sich der Abrechnungszeitraum denn nun?
Darf den der Vermieter festlegen wie er will oder muß die Nebenkostenabrechnung 12 Monate nach Auszug bei mir eingehen ?
Ist die Abrechnung verjährt oder nicht :?:

Schon mal besten Dank für nette Antworten *g* :D
Hallo,

das Auszugsdatum spielt keine Rolle, der Abrechnungszeitraum ist maßgebend.
Ihr Veremieter hat Ihnen die NK Abrechnung fristgerecht zukommen lassen.

mfg

O.C
  

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